Sachsen-CDU kontra Homo-Ehe. Herr Kretschmer, es reicht jetzt! Buddeberg zu Kretschmer: Ja zur Homo-Ehe – Nein zur Diskriminierungspolitik der sächsischen CDU, es reicht jetzt!
Zu den Äußerungen von Sachsens CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer gegen eine vollständige Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe zwischen Mann und Frau („Ich finde, es reicht auch mal“) erklärt Sarah Buddeberg, Gleichstellungs- und Queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
Dass Herr Kretschmer der Meinung ist, es sei genug getan worden, um die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren zu beenden, ist ein Widerspruch in sich. Gegen eine Diskriminierung ist erst dann genug getan worden, wenn sie nicht mehr besteht.
In Bezug auf die Rechte von Lebenspartner_innen ist dies offensichtlich noch nicht der Fall. In den Koalitionsverträgen der Regierungsparteien sowohl im Bund als auch in Sachsen ist das Vorhaben der rechtlichen Angleichung verankert. Die Äußerungen von Herrn Kretschmer beweisen, dass dieses Anliegen vom Koalitionspartner CDU nur zähneknirschend hingenommen wird.
Ginge es der CDU tatsächlich darum, Kinder und Familien zu fördern, so sollte sie ihre Familienpolitik überdenken. Nach wie vor ist das Alleinerziehen von Kindern eines der größten Armutsrisiken in Deutschland. Andererseits bleiben eine Vielzahl von verheirateten Paaren kinderlos und genießen dennoch steuerliche und rechtliche Vorteile. Die Familienförderung an die Institution Ehe zu knüpfen, verkennt die Realität.
Auf den Gipfel bringt es jedoch Kretschmers Aussage „Ich finde, es reicht auch mal.“ Der Zynismus ist kaum zu überbieten, denn alle Errungenschaften auf dem Gebiet der Gleichstellung der Lebenspartnerschaft sind mitnichten auf politische Entscheidungen der CDU zurückzuführen, sondern in erster Linie auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
Die sächsische CDU setzt im Gegenteil ihren diskriminierenden Verhinderungskurs fort: Schon bei der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) beteiligte sich das CDU-geführte Sachsen an dem Antrag ans Bundesverfassungsgericht, die Unvereinbarkeit des LPartG mit Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) festzustellen und das Inkrafttreten durch eine einstweilige Anordnung zu stoppen. Beide Anträge wurden abgelehnt.
Darauf bezugnehmend führt Sarah Buddeberg aus: “Herrn Kretschmar kann ich deshalb nur Antworten: Ja, es reicht jetzt mal! Erkennen Sie endlich die Rechtslage und die gesellschaftliche Realität an und geben Sie ihren anachronistischen Widerstand gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare auf!”