Sachsen-CDU kontra Homo-Ehe. Herr Kretschmer, es reicht jetzt! Buddeberg zu Kretschmer: Ja zur Homo-Ehe – Nein zur Diskriminierungspolitik der sächsischen CDU, es reicht jetzt!

Zu den Äußerun­gen von Sach­sens CDU-Gen­er­alsekretär Michael Kretschmer gegen eine voll­ständi­ge Gle­ich­stel­lung der Lebenspart­ner­schaft mit der Ehe zwis­chen Mann und Frau („Ich finde, es reicht auch mal“) erk­lärt Sarah Bud­de­berg, Gle­ich­stel­lungs- und Queer­poli­tis­che Sprecherin der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag:

Dass Herr Kretschmer der Mei­n­ung ist, es sei genug getan wor­den, um die Diskri­m­inierung von gle­ichgeschlechtlichen Paaren zu been­den, ist ein Wider­spruch in sich. Gegen eine Diskri­m­inierung ist erst dann genug getan wor­den, wenn sie nicht mehr beste­ht.

In Bezug auf die Rechte von Lebenspartner_innen ist dies offen­sichtlich noch nicht der Fall. In den Koali­tionsverträ­gen der Regierungsparteien sowohl im Bund als auch in Sach­sen ist das Vorhaben der rechtlichen Angle­ichung ver­ankert. Die Äußerun­gen von Her­rn Kretschmer beweisen, dass dieses Anliegen vom Koali­tion­spart­ner CDU nur zäh­neknirschend hin­genom­men wird.

Gin­ge es der CDU tat­säch­lich darum, Kinder und Fam­i­lien zu fördern, so sollte sie ihre Fam­i­lien­poli­tik über­denken. Nach wie vor ist das Allein­erziehen von Kindern eines der größten Armut­srisiken in Deutsch­land. Ander­er­seits bleiben eine Vielzahl von ver­heirateten Paaren kinder­los und genießen den­noch steuer­liche und rechtliche Vorteile. Die Fam­i­lien­förderung an die Insti­tu­tion Ehe zu knüpfen, verken­nt die Real­ität.
Auf den Gipfel bringt es jedoch Kretschmers Aus­sage „Ich finde, es reicht auch mal.“ Der Zynis­mus ist kaum zu über­bi­eten, denn alle Errun­gen­schaften auf dem Gebi­et der Gle­ich­stel­lung der Lebenspart­ner­schaft sind mit­nicht­en auf poli­tis­che Entschei­dun­gen der CDU zurück­zuführen, son­dern in erster Lin­ie auf Urteile des Bun­desver­fas­sungs­gerichts.

Die säch­sis­che CDU set­zt im Gegen­teil ihren diskri­m­inieren­den Ver­hin­derungskurs fort: Schon bei der Ein­führung des Lebenspart­ner­schafts­ge­set­zes (LPartG) beteiligte sich das CDU-geführte Sach­sen an dem Antrag ans Bun­desver­fas­sungs­gericht, die Unvere­in­barkeit des LPartG mit Art. 6 Abs. 1 Grundge­setz (Schutz von Ehe und Fam­i­lie) festzustellen und das Inkraft­treten durch eine einst­weilige Anord­nung zu stop­pen. Bei­de Anträge wur­den abgelehnt.

Darauf bezugnehmend führt Sarah Bud­de­berg aus: “Her­rn Kretschmar kann ich deshalb nur Antworten: Ja, es reicht jet­zt mal! Erken­nen Sie endlich die Recht­slage und die gesellschaftliche Real­ität an und geben Sie ihren anachro­nis­tis­chen Wider­stand gegen die Gle­ich­stel­lung gle­ichgeschlechtlich­er Paare auf!”