Erst abgeschrieben, dann zurückgezogen
Buddeberg zum Antrags-Rückzieher der AfD: Wer Gleichstellung bekämpft, nimmt Häusliche Gewalt in Kauf.
Die AfD-Fraktion wollte in der Plenarsitzung am Donnerstag einen Antrag zu „Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen“ behandeln lassen. Nun stellt sich heraus, dass die Vorlage in weiten Teilen von einem Antrag der Linksfraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2013 abgeschrieben wurde. Die Fraktion zog den Antrag zurück und schob die Schuld einer parlamentarischen Beraterin zu. Dies kommentiert Sarah Buddeberg, Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Fraktion DIE LINKE:
Einen drei Jahre alten Antrag einer fremden Fraktion in großen Teilen zu kopieren, zeugt mindestens von Einfallslosigkeit, wenn nicht gar von Unfähigkeit. Viel schlimmer ist, dass die AfD-Fraktion das ernste Thema häusliche Gewalt instrumentalisiert. Während sie Gleichstellungsprojekte bekämpft und finanziell ruinieren will, fordert sie einen besseren Opferschutz. Das ist unglaubwürdig. Vergleichbar wäre eine Politik, die vor Karies warnt und gleichzeitig die Produktion von Zahnpasta stoppt.
Um Häusliche Gewalt wirkungsvoll zu bekämpfen, sind Prävention und eine konsequente gesellschaftliche Gleichstellung unerlässlich. Frauenschutzhäuser können nur das letzte Mittel sein, um gesellschaftliche Missstände abzufedern. Der Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern ist insofern nur ein Baustein einer umfassenden Gleichstellungspolitik der dortigen Fraktion DIE LINKE, die unter anderem ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm beantragte.
Offenbar ist es bei der AfD-Fraktion üblich, Anträge einzubringen, ohne dass die Abgeordneten sie geprüft haben. Nicht anders lässt sich die per Pressemitteilung vorgetragene „Rechtfertigung“ verstehen, der Antrag sei „von einer parlamentarischen Beraterin gefertigt“ worden, „die die Fraktion inzwischen verlassen hat“. Die Suche nach Sündenböcken ist zwar Grundprinzip der AfD-Politik. Vielleicht sollten sich die AfD-Abgeordneten aber dennoch künftig anschauen, was ihre Fraktion dem Landtag vorlegt. Dann wäre ihnen vielleicht auch aufgefallen, dass dem Kopiervorgang ausgerechnet die Beantragung barrierefreier Einrichtungen zum Opfer fiel, obwohl es in Sachsen aktuell nicht ein einziges barrierefreies Schutzhaus gibt.