Zur aktuellen Kritik: Das Transsexuellengesetz prüfen, nicht die betroffenen Menschen!

Trans­geschlechtliche Men­schen ste­hen in Sach­sen vor unver­hält­nis­mäßig hohen Hür­den, wenn sie ihren Namen und Per­so­n­en­stand ändern lassen wollen. Die Vere­ine Ros­aLinde Leipzig und TIAM (Trans-Inter-Aktiv-Mit­tel­sach­sen) kri­tisieren aktuell in einem Offe­nen Brief die Ver­fahrensweise an säch­sis­chen Gericht­en, die Betrof­fene finanziell und psy­chisch beson­ders belaste. Bevor über ihren Antrag auf Namens- und Per­so­n­en­stand­sän­derung entsch­ieden wird, sind gemäß dem Trans­sex­uel­lenge­setz zwei Gutacht­en einzu­holen, deren Kosten die Antrag­steller tra­gen müssen. Beispiel­sweise am Amts­gericht Leipzig wür­den allerd­ings drei Gutacht­en gefordert, das dritte mit deut­lich erhöht­en Kosten. Außer­dem kri­tisieren die Vere­ine die fehlende Qual­i­fika­tion der beauf­tragten Gutachter_innen. Betrof­fe­nen, die das nicht akzep­tieren wollen, werde nahegelegt, ihren Antrag zurück­zuziehen.

Dazu sagt Sarah Bud­de­berg, Sprecherin für Gle­ich­stel­lungs- und Queer­poli­tik:
Trans­geschlechtliche Men­schen müssen viel Kraft und Mut auf­brin­gen, um die Änderung ihres Namens und des amtlich fest­gestell­ten Geschlechts zu beantra­gen. Wir nehmen es nicht hin, dass unnötige – vor allem finanzielle – Hin­dernisse ihre Selb­st­bes­tim­mung ein­schränken. Das Trans­sex­uel­lenge­setz ver­hin­dert mehr Offen­heit und tat­säch­liche Gle­ich­berech­ti­gung. Vor dem Hin­ter­grund der aktuellen Kri­tik habe ich eine Kleine Anfrage (Druck­sache 6/8355) zu sein­er Umset­zung in Sach­sen ein­gere­icht. Nicht die betrof­fe­nen Men­schen gehören auf den Prüf­s­tand, son­dern das Trans­sex­uel­lenge­setz!

Inzwis­chen bele­gen mehrere Ver­fas­sungs­gericht­surteile, dass das Trans­sex­uel­lenge­setz teils dem Grundge­setz wider­spricht. Seit 2011 müssen die Betrof­fe­nen für eine Namen­sän­derung diesel­ben Voraus­set­zun­gen erfüllen wie für eine Per­so­n­en­stand­sän­derung, Fortpflanzung­sun­fähigkeit und eine geschlecht­san­gle­ichende Oper­a­tion sind dazu nicht mehr erforder­lich. Es gibt keinen Grund, den Betrof­fe­nen Steine in den Weg zu leg­en. Sach­sens Staat­sregierung muss sich dafür ein­set­zen, dass das Gesetz reformiert wird – ins­beson­dere muss das lang­wierige und entwürdi­gende Begutach­tungsver­fahren weg!