Zur aktuellen Kritik: Das Transsexuellengesetz prüfen, nicht die betroffenen Menschen!
Transgeschlechtliche Menschen stehen in Sachsen vor unverhältnismäßig hohen Hürden, wenn sie ihren Namen und Personenstand ändern lassen wollen. Die Vereine RosaLinde Leipzig und TIAM (Trans-Inter-Aktiv-Mittelsachsen) kritisieren aktuell in einem Offenen Brief die Verfahrensweise an sächsischen Gerichten, die Betroffene finanziell und psychisch besonders belaste. Bevor über ihren Antrag auf Namens- und Personenstandsänderung entschieden wird, sind gemäß dem Transsexuellengesetz zwei Gutachten einzuholen, deren Kosten die Antragsteller tragen müssen. Beispielsweise am Amtsgericht Leipzig würden allerdings drei Gutachten gefordert, das dritte mit deutlich erhöhten Kosten. Außerdem kritisieren die Vereine die fehlende Qualifikation der beauftragten Gutachter_innen. Betroffenen, die das nicht akzeptieren wollen, werde nahegelegt, ihren Antrag zurückzuziehen.
Dazu sagt Sarah Buddeberg, Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik:
Transgeschlechtliche Menschen müssen viel Kraft und Mut aufbringen, um die Änderung ihres Namens und des amtlich festgestellten Geschlechts zu beantragen. Wir nehmen es nicht hin, dass unnötige – vor allem finanzielle – Hindernisse ihre Selbstbestimmung einschränken. Das Transsexuellengesetz verhindert mehr Offenheit und tatsächliche Gleichberechtigung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Kritik habe ich eine Kleine Anfrage (Drucksache 6/8355) zu seiner Umsetzung in Sachsen eingereicht. Nicht die betroffenen Menschen gehören auf den Prüfstand, sondern das Transsexuellengesetz!
Inzwischen belegen mehrere Verfassungsgerichtsurteile, dass das Transsexuellengesetz teils dem Grundgesetz widerspricht. Seit 2011 müssen die Betroffenen für eine Namensänderung dieselben Voraussetzungen erfüllen wie für eine Personenstandsänderung, Fortpflanzungsunfähigkeit und eine geschlechtsangleichende Operation sind dazu nicht mehr erforderlich. Es gibt keinen Grund, den Betroffenen Steine in den Weg zu legen. Sachsens Staatsregierung muss sich dafür einsetzen, dass das Gesetz reformiert wird – insbesondere muss das langwierige und entwürdigende Begutachtungsverfahren weg!