Durchschnitts-Brutto von Frauen niedriger als das der Männer

Frauen arbeit­eten in diesem Jahr sta­tis­tisch gese­hen 77 Tage lang ohne Bezahlung / Bud­de­berg zum Equal Pay Day

Wenn über den Equal Pay Day gesprochen wird, ist oft auch die Rede von der „gläser­nen Decke“. Das Bild verdeut­licht, dass Frauen nur bis zu einem bes­timmten Punkt Kar­riere machen kön­nen – bis sie an die Decke stoßen, auf deren ander­er Seite sie eine gerechte Bezahlung zwar sehen, diese aber nicht erre­ichen kön­nen. Der Equal Pay Day weist auf sta­tis­tis­che Unter­schiede hin und markiert den Tag, bis zu dem Frauen über das Jahre­sende hin­aus arbeit­en müssten, um bei gle­ich­er Arbeit auf das gle­iche Gehalt zu kom­men wie ihre Kol­le­gen. 2017 gin­gen sie dem­nach an 77 Tagen zur Arbeit, ohne bezahlt zu wer­den. Sarah Bud­de­berg, Sprecherin für Gle­ich­stel­lungs- und Queer­poli­tik der Links­frak­tion, erk­lärt dazu:

Ver­di­en­ster­he­bun­gen in den Bun­deslän­dern im Jahr 2015 haben gezeigt, dass der durch­schnit­tliche Brut­tostun­den­ver­di­enst säch­sis­ch­er Frauen rund elf Prozent niedriger ist als der Durch­schnittsver­di­enst der Män­ner. Im Ver­gle­ich zu 2007 hat sich dieser Abstand im Freis­taat sog­ar um zwei Prozent­punk­te ver­größert. Dass es so heftige Loh­nun­ter­schiede gibt, liegt auch daran, dass typ­is­che „Män­ner­berufe“ meist deut­lich bess­er bezahlt wer­den als typ­is­che „Frauen­berufe“. Vor allem verkrustete Rol­len­zuschrei­bun­gen führen dazu, dass etwa Berufe in der Kinder­be­treu­ung, die mehrheitlich von Frauen aus­geübt wer­den, immer noch schlechter ent­lohnt wer­den als Berufe, in denen Män­ner dominieren. Außer­dem steck­en Frauen häu­figer fam­i­lienbe­d­ingt im Beruf zurück. Ihr Wiedere­in­stieg ist dann schwierig, und sie ver­di­enen sel­ten so viel wie vor dem Ausstieg.

Der Freis­taat sollte als pos­i­tives Beispiel vor­ange­hen und in seinem Ver­ant­wor­tungs­bere­ich als Arbeit­ge­ber auf gle­iche Kar­ri­erechan­cen acht­en. Nötig sind Förder­pro­gramme für Frauen, ein Arbeits­mark­t­pro­gramm gegen den Niedriglohnsek­tor und Verbesserun­gen bei der Vere­in­barkeit von Fam­i­lie und Beruf. Auf der Bun­de­sebene sollte die Staat­sregierung für ein verbindlich­es Ent­gelt­gle­ich­heits­ge­setz samt Ver­band­sklagerecht stre­it­en, damit Frauen nicht mehr allein vor Gericht ziehen müssen. Nötig ist zudem ein Gle­ich­stel­lungs­ge­setz für die Pri­vatwirtschaft mit bre­it­er Wirkung, das nicht nur Auf­sicht­sräte bet­rifft. Und: Zeit­en der Kinder­erziehung und Pflege müssen bei der Renten­berech­nung voll angerech­net wer­den, um Alter­sar­mut vorzubeu­gen. Let­ztere ist schon heute vor allem weib­lich.

Es muss endlich gel­ten: Gle­ich­er Lohn für gle­iche und gle­ich­w­er­tige Arbeit! In Island deuten sich dabei Fortschritte an, die auch für Sach­sen vor­bildlich sind.