Durchschnitts-Brutto von Frauen niedriger als das der Männer
Frauen arbeiteten in diesem Jahr statistisch gesehen 77 Tage lang ohne Bezahlung / Buddeberg zum Equal Pay Day
Wenn über den Equal Pay Day gesprochen wird, ist oft auch die Rede von der „gläsernen Decke“. Das Bild verdeutlicht, dass Frauen nur bis zu einem bestimmten Punkt Karriere machen können – bis sie an die Decke stoßen, auf deren anderer Seite sie eine gerechte Bezahlung zwar sehen, diese aber nicht erreichen können. Der Equal Pay Day weist auf statistische Unterschiede hin und markiert den Tag, bis zu dem Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssten, um bei gleicher Arbeit auf das gleiche Gehalt zu kommen wie ihre Kollegen. 2017 gingen sie demnach an 77 Tagen zur Arbeit, ohne bezahlt zu werden. Sarah Buddeberg, Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Linksfraktion, erklärt dazu:
Verdiensterhebungen in den Bundesländern im Jahr 2015 haben gezeigt, dass der durchschnittliche Bruttostundenverdienst sächsischer Frauen rund elf Prozent niedriger ist als der Durchschnittsverdienst der Männer. Im Vergleich zu 2007 hat sich dieser Abstand im Freistaat sogar um zwei Prozentpunkte vergrößert. Dass es so heftige Lohnunterschiede gibt, liegt auch daran, dass typische „Männerberufe“ meist deutlich besser bezahlt werden als typische „Frauenberufe“. Vor allem verkrustete Rollenzuschreibungen führen dazu, dass etwa Berufe in der Kinderbetreuung, die mehrheitlich von Frauen ausgeübt werden, immer noch schlechter entlohnt werden als Berufe, in denen Männer dominieren. Außerdem stecken Frauen häufiger familienbedingt im Beruf zurück. Ihr Wiedereinstieg ist dann schwierig, und sie verdienen selten so viel wie vor dem Ausstieg.
Der Freistaat sollte als positives Beispiel vorangehen und in seinem Verantwortungsbereich als Arbeitgeber auf gleiche Karrierechancen achten. Nötig sind Förderprogramme für Frauen, ein Arbeitsmarktprogramm gegen den Niedriglohnsektor und Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auf der Bundesebene sollte die Staatsregierung für ein verbindliches Entgeltgleichheitsgesetz samt Verbandsklagerecht streiten, damit Frauen nicht mehr allein vor Gericht ziehen müssen. Nötig ist zudem ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft mit breiter Wirkung, das nicht nur Aufsichtsräte betrifft. Und: Zeiten der Kindererziehung und Pflege müssen bei der Rentenberechnung voll angerechnet werden, um Altersarmut vorzubeugen. Letztere ist schon heute vor allem weiblich.
Es muss endlich gelten: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit! In Island deuten sich dabei Fortschritte an, die auch für Sachsen vorbildlich sind.