Frauengesundheit ist nicht aufschiebbar – Schwangerschaftsabbrüche auch in der Pandemie absichern
In diesem Jahr wurde die Protestdemo „Leben schützen: Abtreibung legalisieren!“ des queerfeministischen Bündnisses Pro Choice Sachsen erstmals abgesagt. Denn der Marsch rechtskonservativer und christlicher Fundamentalist*innen in Annaberg-Buchholz gegen Schwangerschaftsabbrüche findet nicht statt. Dazu sagt Sarah Buddeberg, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Linksfraktion:
„Die ewig gestrigen Abtreibungsgegner*innen mögen ihren Schweigemarsch dieses Jahr abgesagt haben – die Forderungen von Pro Choice sind aber aktueller denn je. War es vor der Corona-Pandemie schon kompliziert genug, einen Schwangerschaftsabbruch in der Nähe des eigenen Wohnortes durchführen zu lassen, hat sich dieser Zustand in den letzten Monaten verschärft. Schwangerschaftsabbrüche wurden und werden oft wie aufschiebbare Eingriffe behandelt und deshalb verschoben. Sie bleiben aber nur bis zur zwölften Woche straffrei. Die Initiative ‚Doctors for choice‘ stellt klar, dass es sich dabei um eine notwendige medizinische Leistung im Sinne der Pandemiebestimmungen handelt, die nicht aufgeschoben werden kann.
Die Lockerung bei den Pflichtberatungen ist hingegen begrüßenswert. In den meisten Bundesländern dürfen die Schwangerenberatungsstellen seit ein paar Wochen auch online oder telefonisch beraten. Die Staatsregierung sollte diese Regelung beibehalten und damit den Zwang für betroffene Frauen aufheben, persönlich zu erscheinen.
Nicht erst Corona zeigt, wie massiv ungewollt schwangere Frauen in unserem Gesundheitssystem diskriminiert werden. Nach einer angeordneten Pflichtberatung müssen sie auch noch weite Strecken auf sich nehmen, um überhaupt Ärzt*innen zu finden, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie begeben sich damit trotzdem in einen rechtlichen Graubereich. Aber Frauengesundheit ist nicht aufschiebbar! Wenn ein Schwangerschaftsabbruch in einer Klinik nicht mehr durchgeführt werden kann, ist das grob fahrlässig und gesundheitsgefährdend. Körperliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Frauen, die kein Kind bekommen möchten, sollten nicht länger wie Kriminelle behandelt werden. Deshalb weg mit den Paragrafen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch!“