Paritätsgesetz – jetzt erst recht! Ich bin bereit, in der angekündigten Fachkommission mitzuarbeiten
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Paritätsgesetz in Thüringen für nichtig erklärt. Das Paritätsgesetz sah vor, dass die Landeslisten abwechselnd mit Männer und Frauen zu besetzen sind und Personen, die im Personenstandsregister als „divers“ registriert sind, unabhängig von der Reihenfolge der Listenplätze kandidieren können.
Dazu erklärt Sarah Buddeberg, Parlamentarische Geschäftsführerin und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
„Das Urteil bestärkt mich in der Ansicht, dass der Kampf für die angemessene Repräsentation von Frauen und gegen strukturelle Diskriminierung vor allem politisch geführt werden muss. Auch der Thüringische Verfassungsgerichtshof sieht es als grundsätzlich möglich an, gestützt auf die Staatszielbestimmung der Gleichstellung von Männern und Frauen in die Wahlrechtsgrundsätze und die Parteienfreiheit einzugreifen. Wie das verfassungskonform gehen kann, ist im Bund und in den Ländern politisch auszuhandeln. In Sachsen haben wir 2019 bereits einen Vorschlag für ein Paritäts-Gesetz gemacht.
Das Urteil zeigt weder, dass ein Paritäts-Gesetz unmöglich ist, geschweige denn dass es unnötig ist. Es zeigt nur, dass der Weg hin zu paritätisch besetzten Parlamenten noch weit ist. Sachsen sollte die Erkenntnisse aus dem Urteil nutzen und zügig eine wasserfeste Lösung für ein Gesetz präsentieren. Frauen sind in allen Parlamenten und Kommunalvertretungen im Freistaat massiv unterrepräsentiert, im Landtag war der Frauenanteil seit 1990 nie höher als 34 Prozent. Unser Ziel bleibt: Frauen und Männer müssen zu gleichen Teilen in den Parlamenten vertreten sein! Alle Parteien sollten durch rechtlich dazu verpflichtet sein, Barrieren zu beseitigen und Frauen sowie nicht-binäre Personen politisch wirkmächtiger zu machen.
Deshalb ist es gut, dass die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung eine Fachkommission einrichten will, um Wege zu finden, wie Parität gesetzlich zu verankern ist. Damit löst ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Ich hoffe, dass sie unter ‚Sachverständige aus der politischen Praxis‘ nicht nur die Regierungsseite versteht, und erkläre meine Bereitschaft, konstruktiv mitzuarbeiten.“