Frauenmorde und häusliche Gewalt stoppen – Istanbul-Konvention in Sachsen endlich umsetzen!
Die Linksfraktion fordert (Drucksache 7/3817) ein noch entschlosseneres Vorgehen gegen häusliche Gewalt und zum Schutz der Opfer. Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellungspolitik, Sarah Buddeberg:
„Sachsen hat bereits einzelne Maßnahmen im Bereich Gewaltschutz angestoßen. So ist die derzeit noch modellhafte Fachstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser und Interventions- und Koordinierungsstellen zu begrüßen, ebenso die Eröffnung einer neuen Schutzeinrichtung für Frauen in Nordsachsen. Dennoch kann von flächendeckenden Gewaltpräventions- sowie Schutzstrukturen noch nicht die Rede sein. Vielen Einrichtungen fehlen zudem die Ressourcen, um präventiv arbeiten zu können. Auf häusliche Gewalt darf aber nicht nur reagiert, sondern ihr muss möglichst vorgebeugt werden.
Daher treten wir dafür ein, dass Sachsen die bereits am 1. Februar 2018 in Kraft getretene Istanbul-Konvention vollständig umsetzt. Ein Maßnahmenprogramm zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt sollte die Fachstelle auf Dauer absichern, Zugangsbarrieren zu Hilfestrukturen für Geflüchtete sowie Frauen mit Behinderung abbauen und eine Gesamtübersicht zu geschlechtsspezifischer Gewalt entstehen lassen. Nötig ist ein flächendeckendes und allgemein sowie barrierefrei zugängliches Unterstützungssystem für alle von Gewalt betroffenen Mädchen, Frauen und deren Kinder, was insbesondere Schutzunterkünfte, Beratungsstellen, Notrufe, Traumazentren, Therapiemöglichkeiten und medizinische Versorgung umfasst. Die Betroffenen müssen eine kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung, barrierefreie Informationen über Rechtsschutzverfahren, professionelle Unterstützung bei der Klageeinreichung sowie das Recht auf Rechtsbeistand und unentgeltliche Rechtsberatung erhalten. Damit sexualisierte Gewalt wirkungsvoll verfolgt werden kann, müssen Betroffene vertraulich Beweise und Spuren sichern lassen können.
Statistisch gesehen wird an jedem dritten Tag in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Zuletzt erregte im April ein Fall Aufsehen, als eine Frau im Leipziger Auwald von ihrem ehemaligen Lebensgefährten angegriffen wurde und einige Tage später an ihren schweren Verletzungen verstarb. Gewalt an Frauen und Mädchen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und Ausdruck ungleicher Geschlechterverhältnisse und patriarchalischer Ordnung. Sie reicht von verbaler, sexualisierter Belästigung, Beleidigungen und psychischer Gewalt über körperliche Gewalt, Zwangsheirat und Stalking bis hin zu schwerer sexualisierter Gewalt und im schlimmsten Fall bis zum Frauenmord (Femizid).“