Frauenmorde und häusliche Gewalt stoppen – Istanbul-Konvention in Sachsen endlich umsetzen!

Die Links­frak­tion fordert (Druck­sache 7/3817) ein noch entschlosseneres Vorge­hen gegen häus­liche Gewalt und zum Schutz der Opfer. Dazu sagt die Par­la­men­tarische Geschäfts­führerin und Sprecherin für Gle­ich­stel­lungspoli­tik, Sarah Bud­de­berg:

„Sach­sen hat bere­its einzelne Maß­nah­men im Bere­ich Gewaltschutz angestoßen. So ist die derzeit noch mod­ell­hafte Fach­stelle der Lan­desar­beits­ge­mein­schaft der Frauen­häuser und Inter­ven­tions- und Koor­dinierungsstellen zu begrüßen, eben­so die Eröff­nung ein­er neuen Schutzein­rich­tung für Frauen in Nord­sach­sen. Den­noch kann von flächen­deck­enden Gewalt­präven­tions- sowie Schutzstruk­turen noch nicht die Rede sein. Vie­len Ein­rich­tun­gen fehlen zudem die Ressourcen, um präven­tiv arbeit­en zu kön­nen. Auf häus­liche Gewalt darf aber nicht nur reagiert, son­dern ihr muss möglichst vorge­beugt wer­den.

Daher treten wir dafür ein, dass Sach­sen die bere­its am 1. Feb­ru­ar 2018 in Kraft getretene Istan­bul-Kon­ven­tion voll­ständig umset­zt. Ein Maß­nah­men­pro­gramm zum Schutz vor häus­lich­er und sex­u­al­isiert­er Gewalt sollte die Fach­stelle auf Dauer absich­ern, Zugangs­bar­ri­eren zu Hil­festruk­turen für Geflüchtete sowie Frauen mit Behin­derung abbauen und eine Gesamtüber­sicht zu geschlechtsspez­i­fis­ch­er Gewalt entste­hen lassen. Nötig ist ein flächen­deck­endes und all­ge­mein sowie bar­ri­ere­frei zugänglich­es Unter­stützungssys­tem für alle von Gewalt betrof­fe­nen Mäd­chen, Frauen und deren Kinder, was ins­beson­dere Schutzun­terkün­fte, Beratungsstellen, Notrufe, Trau­mazen­tren, Ther­a­piemöglichkeit­en und medi­zinis­che Ver­sorgung umfasst. Die Betrof­fe­nen müssen eine kosten­freie psy­chosoziale Prozess­be­gleitung, bar­ri­ere­freie Infor­ma­tio­nen über Rechtss­chutzver­fahren, pro­fes­sionelle Unter­stützung bei der Klageein­re­ichung sowie das Recht auf Rechts­bei­s­tand und unent­geltliche Rechts­ber­atung erhal­ten. Damit sex­u­al­isierte Gewalt wirkungsvoll ver­fol­gt wer­den kann, müssen Betrof­fene ver­traulich Beweise und Spuren sich­ern lassen kön­nen.

Sta­tis­tisch gese­hen wird an jedem drit­ten Tag in Deutsch­land eine Frau von ihrem Part­ner oder Ex-Part­ner getötet. Zulet­zt erregte im April ein Fall Auf­se­hen, als eine Frau im Leipziger Auwald von ihrem ehe­ma­li­gen Lebens­ge­fährten ange­grif­f­en wurde und einige Tage später an ihren schw­eren Ver­let­zun­gen ver­starb. Gewalt an Frauen und Mäd­chen ist ein gesamt­ge­sellschaftlich­es Prob­lem und Aus­druck ungle­ich­er Geschlechter­ver­hält­nisse und patri­ar­chalis­ch­er Ord­nung. Sie reicht von ver­baler, sex­u­al­isiert­er Beläs­ti­gung, Belei­di­gun­gen und psy­chis­ch­er Gewalt über kör­per­liche Gewalt, Zwang­sheirat und Stalk­ing bis hin zu schw­er­er sex­u­al­isiert­er Gewalt und im schlimm­sten Fall bis zum Frauen­mord (Fem­izid).“