Kampf gegen häusliche Gewalt verstärken – Koalition greift LINKE Vorschläge auf, geht aber nicht weit genug

Der Land­tag hat heute mit den Stim­men der Links­frak­tion einen Antrag der Koali­tion beschlossen, der einen besseren Schutz vor häus­lich­er Gewalt bezweckt. Dazu sagt die Par­la­men­tarische Geschäfts­führerin und Sprecherin für Gle­ich­stel­lungspoli­tik, Sarah Bud­de­berg:

„Anfang Sep­tem­ber hat­ten wir einen Antrag vorgelegt (Druck­sache 7/3817) und ein entschlosseneres Vorge­hen gegen häus­liche Gewalt sowie mehr Opfer­schutz gefordert. Ich freue mich, dass die Koali­tion nun reagiert hat. Sta­tis­tisch gese­hen wird an jedem drit­ten Tag in Deutsch­land eine Frau von ihrem Part­ner oder Ex-Part­ner getötet. Gewalt an Frauen und Mäd­chen, ob in Wort oder Tat, ist ein gesamt­ge­sellschaftlich­es Prob­lem. Solche Ver­brechen sind keine Fam­i­lien­tragö­di­en, son­dern auch die Folge ungle­ich­er Geschlechter­ver­hält­nisse und patri­ar­chalis­ch­er Ord­nung.

Es ist unsere Auf­gabe, alles zu tun, um Häus­liche Gewalt zu stop­pen und ihr vorzubeu­gen. Instru­mente haben wir in der Hand – durch die Umset­zung der Istan­bul-Kon­ven­tion. Der Antrag der Regierungskoali­tion bleibt lei­der hin­ter dem Notwendi­gen zurück. Wir wer­den den­noch zus­tim­men, weil einzelne Punk­te wie der Aus­bau der Gewaltschutzstruk­turen oder eine Dunkelfeld­studie unseren Forderun­gen entsprechen.

Es fehlen den­noch belast­bare Zusagen und eine klare Zeitsch­iene. Wie ist neue Koor­dinierungsstelle gedacht, wo soll sie angegliedert sein, wie ergänzt oder erset­zt sie die neue Fach­stelle der LAG Häus­liche Gewalt und den Lenkungsauss­chuss? Wie ist sie aus­ges­tat­tet? Wir sind skep­tisch, ob sich so ein flächen­deck­endes Unter­stützungssys­tem für alle von Gewalt betrof­fe­nen Mäd­chen, Frauen und deren Kinder schaf­fen lässt. Dazu gehören ins­beson­dere Schutzun­terkün­fte, Beratungsstellen, Notrufe, Trau­mazen­tren, Ther­a­piemöglichkeit­en und medi­zinis­che Ver­sorgung. Die Koali­tion sagt auch nichts zu Sorg­erechts-/Um­gangsver­fahren, zur notwendi­gen kosten­freien psy­chosozialen Prozess­be­gleitung, zu einem Ver­bot der Oper­a­tion von Intersex*-Kindern oder ein­er Nov­el­lierung des Gewaltschutzge­set­zes.

Das Haupt­prob­lem liegt in der Finanzierung – denn der Haushaltsvor­be­halt bleibt beste­hen und es fehlt ein Konzept für die Kofi­nanzierung durch die Kom­munen. Ohne eine Lösung dieser Frage wird es wed­er ein flächen­deck­endes Netz noch mehr Kapaz­itäten geben. Wie ernst es die Koali­tion mit dem Kampf gegen Häus­liche Gewalt und der Umset­zung der Istan­bul-Kon­ven­tion meint, wird sich in den Haushaltsver­hand­lun­gen zeigen. Wir wer­den sie an ihren Tat­en messen und wün­schen der Gle­ich­stel­lungsmin­is­terin Kat­ja Meier schon jet­zt starke Ner­ven.“