Kampf gegen häusliche Gewalt verstärken – Koalition greift LINKE Vorschläge auf, geht aber nicht weit genug
Der Landtag hat heute mit den Stimmen der Linksfraktion einen Antrag der Koalition beschlossen, der einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt bezweckt. Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellungspolitik, Sarah Buddeberg:
„Anfang September hatten wir einen Antrag vorgelegt (Drucksache 7/3817) und ein entschlosseneres Vorgehen gegen häusliche Gewalt sowie mehr Opferschutz gefordert. Ich freue mich, dass die Koalition nun reagiert hat. Statistisch gesehen wird an jedem dritten Tag in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Gewalt an Frauen und Mädchen, ob in Wort oder Tat, ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Solche Verbrechen sind keine Familientragödien, sondern auch die Folge ungleicher Geschlechterverhältnisse und patriarchalischer Ordnung.
Es ist unsere Aufgabe, alles zu tun, um Häusliche Gewalt zu stoppen und ihr vorzubeugen. Instrumente haben wir in der Hand – durch die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Der Antrag der Regierungskoalition bleibt leider hinter dem Notwendigen zurück. Wir werden dennoch zustimmen, weil einzelne Punkte wie der Ausbau der Gewaltschutzstrukturen oder eine Dunkelfeldstudie unseren Forderungen entsprechen.
Es fehlen dennoch belastbare Zusagen und eine klare Zeitschiene. Wie ist neue Koordinierungsstelle gedacht, wo soll sie angegliedert sein, wie ergänzt oder ersetzt sie die neue Fachstelle der LAG Häusliche Gewalt und den Lenkungsausschuss? Wie ist sie ausgestattet? Wir sind skeptisch, ob sich so ein flächendeckendes Unterstützungssystem für alle von Gewalt betroffenen Mädchen, Frauen und deren Kinder schaffen lässt. Dazu gehören insbesondere Schutzunterkünfte, Beratungsstellen, Notrufe, Traumazentren, Therapiemöglichkeiten und medizinische Versorgung. Die Koalition sagt auch nichts zu Sorgerechts-/Umgangsverfahren, zur notwendigen kostenfreien psychosozialen Prozessbegleitung, zu einem Verbot der Operation von Intersex*-Kindern oder einer Novellierung des Gewaltschutzgesetzes.
Das Hauptproblem liegt in der Finanzierung – denn der Haushaltsvorbehalt bleibt bestehen und es fehlt ein Konzept für die Kofinanzierung durch die Kommunen. Ohne eine Lösung dieser Frage wird es weder ein flächendeckendes Netz noch mehr Kapazitäten geben. Wie ernst es die Koalition mit dem Kampf gegen Häusliche Gewalt und der Umsetzung der Istanbul-Konvention meint, wird sich in den Haushaltsverhandlungen zeigen. Wir werden sie an ihren Taten messen und wünschen der Gleichstellungsministerin Katja Meier schon jetzt starke Nerven.“