Sexarbeitende auch unter neuer Corona-Verordnung existenzgefährdet – Schluss mit der Diskriminierung!

Seit heute gilt die neue Säch­sis­che Coro­na-Schutz-Verord­nung. Darin wird auch geregelt, wie und ob Sexar­beit wieder erlaubt ist. Im März 2020 waren Pros­ti­tu­tion­sstät­ten geschlossen wor­den – für Sexarbeiter*innen begann eine schwierige Zeit, denn sie standen von einem Tag auf den anderen ohne Einkom­men, oft auch ohne Bleibe da. Men­schen, die zuvor Steuern zahlten, ihre Kinder ernähren und auch etwas für ihre Zukun­ft zurück­le­gen wollen, hat­ten auf ein­mal nichts mehr. Von den Coro­na-Soforthil­fen prof­i­tierten nur die wenig­sten. In anderen Bun­deslän­dern wurde mit Betrof­fe­nen um neue Regelun­gen gerun­gen, nur in Sach­sen hörte die Staat­sregierung Sexarbeiter*innen gar nicht erst an. Die neue Verord­nung zwingt die Sexarbeiter*innen dazu, weit­er in ein­er rechtlichen Grau­zone zu arbeit­en: So wer­den sex­uelle Dien­stleis­tun­gen nur erlaubt, wenn es dabei nicht zum Geschlechtsverkehr kommt. Anders sieht es zum Beispiel in Thürin­gen aus, wo sex­uelle Dien­stleis­tun­gen erlaubt sind, solange sich nicht mehr als zwei Per­so­n­en daran beteili­gen.

Dazu sagt Sarah Bud­de­berg, par­la­men­tarische Geschäfts­führerin und Sprecherin für Gle­ich­stel­lungs- und Queer­poli­tik der Frak­tion DIE LINKE:

„Die säch­sis­che Staat­sregierung muss die Exis­ten­zen von Sexarbeiter*innen schützen! Die neue Coro­na-Verord­nung bleibt nicht nur weit hin­ter den Erwartun­gen zurück, son­dern ist vor allem ver­ant­wor­tungs­los. Obwohl auch Sexarbeiter*innen Steuern zahlen, wer­den sie seit Beginn der Coro­na-Krise im Stich gelassen. Sie erhal­ten kaum wirk­same finanzielle Unter­stützung und eine Regelung, die einem Arbeitsver­bot gle­ichkommt – solch ein staatlich­es Han­deln ist zutief­st unmen­schlich. Die Diskri­m­inierung von Sexar­beit muss endlich been­det wer­den! Schließlich gibt es schon längst Hygien­e­pläne und eine erhöhte Ansteck­ungs­ge­fahr infolge sex­ueller Dien­stleis­tun­gen kon­nte bish­er nicht nachgewiesen wer­den. Die Gründe für die eingeschränk­te Regelung in Sach­sen liegen wohl woan­ders: Es sind Moralvorstel­lun­gen, die hier Geset­ze machen, nicht die Ver­nun­ft. Sexar­beit passiert sowieso – bei Fehlen ein­er geset­zlichen Regelung geschieht sie aber nicht nur ohne Hygien­evorschriften, son­dern vor allem ille­gal. Das bringt Sexarbeiter*innen in große Gefahr.“

Auf die Arbeits­be­din­gun­gen in der Sexar­beit unter Coro­n­abe­din­gun­gen macht in dieser Woche die Kam­pagne #swac­tion­week aufmerk­sam. Unter dem Mot­to „Sexar­beit ist Arbeit“ protestieren Sexar­bei­t­ende deutsch­landweit dage­gen, dass sie unter Coro­na krim­i­nal­isiert und als eine „Gefahr für die öffentliche Gesund­heit“ verunglimpft wer­den. Außer­dem find­et am 3. und 4. Sep­tem­ber in Leipzig eine Ver­anstal­tung Aid­shil­fe zu Sexar­beit statt.