Häusliche Gewalt muss besser strafrechtlich verfolgt werden – Landtagsanhörung bestärkt LINKE Forderungen

Sta­tis­tisch gese­hen wird an jedem drit­ten Tag in Deutsch­land eine Frau von ihrem Part­ner oder Ex-Part­ner getötet. Gestern hörte der Auss­chuss für Ver­fas­sung und Recht, Demokratie, Europa und Gle­ich­stel­lung Sachver­ständi­ge zum Antrag der Links­frak­tion „#Keine­mehr: Fem­izide und häus­liche Gewalt stop­pen. Istan­bul-Kon­ven­tion in Sach­sen endlich voll­ständig umset­zen!“ (Druck­sache 7/3817). Gefordert wird u.a. ein Maß­nah­men­pro­gramm zum Schutz vor häus­lich­er und sex­u­al­isiert­er Gewalt. Damit sollen Vorkehrun­gen für die Präven­tion und Bekämp­fung von Fem­iziden (Frauen­mord), Gewalt gegen Frauen und häus­lich­er Gewalt ein­herge­hen. Frauen­schutzein­rich­tun­gen und Inter­ven­tion­sstellen sollen langfristig auskömm­lich gefördert wer­den. Vorgeschla­gen wer­den fern­er eine Dunkelfeld-Studie, ein flächen­deck­endes Unter­stützungssys­tem sowie eine effek­tive Strafver­fol­gung von sex­u­al­isiert­er und häus­lich­er Gewalt.

Unter­mauert wur­den diese Forderun­gen von den Sachver­ständi­gen. So berichtete die Leipziger Rechtsmedi­ziner­in Dr. Ulrike Böhm, die seit über 20 Jahren in ihrer Gewaltschutzam­bu­lanz Ver­let­zun­gen nach Verge­wal­ti­gun­gen doku­men­tiert, dass es in Sach­sen an Ver­sorgungsange­boten für Betrof­fene fehlt. Nach ein­er Verge­wal­ti­gung sei nicht die Befra­gung durch die Polizei das Wichtig­ste, son­dern die medi­zinis­che Ver­sorgung. Allerd­ings seien nur wenige Mediziner*innen in dieser The­matik geschult. Sylvia Müller, Sozialpäd­a­gogin und Präven­tion­s­man­agerin Stalk­ing und Intim­part­nerge­walt des Frauen­schutzhaus Dres­den e. V., berichtete, dass Fem­izide vor allem während oder nach ein­er Tren­nung passieren. Sie seien aber keine Folge pri­vater Beziehungsstre­it­igkeit­en, son­dern Frauen­morde. Müller bemän­gelt, dass der Schutz vor Häus­lich­er Gewalt immer noch keine Pflich­tauf­gabe ist – die Hil­f­sstruk­turen seien unter­fi­nanziert. Immer wieder müssten Hil­fe suchende Frauen und Mäd­chen abgewiesen wer­den, weil die Plätze nicht aus­re­ichen.

Dazu sagt Sarah Bud­de­berg, Par­la­men­tarische Geschäfts­führerin und Sprecherin für Gle­ich­stel­lungs- und Queer­poli­tik der Frak­tion DIE LINKE:

„Fem­izide und geschlechtsspez­i­fis­che Gewalt sind wed­er Einzelschick­sal noch Pri­vat­sache, son­dern ein Prob­lem unser­er gesamten Gesellschaft. Der Kampf dage­gen muss viel entschlossen­er geführt wer­den. So sieht es auch die Istan­bul-Kon­ven­tion vor, die seit fast drei Jahren gel­tendes Recht ist, aber nicht kon­se­quent umge­set­zt wird. Die Finanzierung der Frauen­schutzein­rich­tun­gen muss Pflich­tauf­gabe wer­den. Denn Schutz vor geschlechtsspez­i­fis­ch­er Gewalt darf kein Luxus sein, den sich nicht alle Kom­munen leis­ten kön­nen. Mit Schutzein­rich­tun­gen ist es aber nicht getan: Nötig ist ein gesellschaftlich­es Umdenken, das in Präven­tion, Bil­dungsar­beit und die Sen­si­bil­isierung von Polizei, Jus­tiz und Medi­zin mün­det. Deshalb fordern wir einen Säch­sis­ches Maß­nah­men­pro­gramm, um geschlechtsspez­i­fis­che Gewalt kon­se­quent und nach­haltig zu bekämpfen!“