Bild von hängenden Blutkonserven

Jede Blutspende rettet Leben – trans* und homosexuelle Menschen nicht länger ausschließen!

Zu den lebens­bedrohlichen Langzeit­fol­gen der Coro­na-Pan­demie gehört das Schwinden der Blutre­ser­ven. Ein­er­seits spenden aus Angst vor dem Coro­na-Virus weniger Men­schen Blut, ander­er­seits kön­nen mobile Blut­spende-Sta­tio­nen nicht genutzt wer­den. Allerd­ings benötigt dem DRK-Blut­spende­di­enst Nord-Ost zufolge allein Sach­sen werk­täglich rund 650 Blut­spenden, um die Ver­sorgung zu gewährleis­ten. Bish­er sind jedoch viele poten­zielle Spender*innen wegen ihrer sex­uellen Ori­en­tierung oder geschlechtlichen Iden­tität aus­geschlossen. Der Europäis­che Gericht­shof erk­lärte zwar 2015 das pauschale Blut­spende-Ver­bot für homo- und bisex­uelle Män­ner in Deutsch­land für unzuläs­sig. Die Hämother­a­pie-Richtlin­ie wurde über­ar­beit­et – allerd­ings wurde aus dem pauschalen Ver­bot lediglich ein befris­tetes. Bis heute dür­fen Män­ner dann nicht spenden, wenn sie in den ver­gan­genen zwölf Monat­en sex­uellen Kon­takt zu einem anderen Mann hat­ten – selb­st dann nicht, wenn es der eigene Ehe­mann war oder nur Safer Sex prak­tiziert wor­den ist.

Die Links­frak­tion fordert, dass die Staat­sregierung für eine Änderung des Trans­fu­sion­s­ge­set­zes ein­tritt (Druck­sache 7/5356). Ein Auss­chluss bzw. eine Rück­stel­lung soll dann nur noch auf­grund des indi­vidu­ellen Risikover­hal­tens der spenden­den Per­son erlaubt sein. Die Bun­desärztekam­mer soll verpflichtet wer­den, die „Richtlin­ie zur Gewin­nung von Blut und Blutbe­standteilen und zur Anwen­dung von Blut­pro­duk­ten (Richtlin­ie Hämother­a­pie)“ regelmäßig zu über­ar­beit­en, ins­beson­dere hin­sichtlich der Regelun­gen zu pauschalen Rück­stel­lun­gen und Auss­chlüssen von Per­so­n­en­grup­pen. Auf der Lan­desebene soll die Staat­sregierung darauf hin­wirken, dass auch trans* und homo­sex­uelle Men­schen Blut spenden dür­fen, und den „Lan­desak­tion­s­plan zur Akzep­tanz der Vielfalt von Lebensen­twür­fen“ entsprechend ergänzen. Dazu sagt Sarah Bud­de­berg, Par­la­men­tarische Geschäfts­führerin der Links­frak­tion sowie gle­ich­stel­lungs- und queer­poli­tis­che Sprecherin:

„Sach­sen braucht jede Blut­spende, die möglich ist! Derzeit kön­nen Kranke oder Ver­let­zte kaum noch mit dem leben­sret­ten­den Blut ver­sorgt wer­den – auch mit bi- und homo­sex­uellen Män­nern sowie trans­geschlechtlichen Men­schen ein großer Teil der Bevölkerung von der Blut­spende aus­geschlossen ist. Aus ide­ol­o­gis­chen Grün­den wird also mit Men­schen­leben gespielt. Denn die aktuelle Regelung sug­geriert, dass von der aus­geschlosse­nen Gruppe pauschal ein beson­deres Infek­tion­srisiko aus­ge­ht. Das ist nicht nur diskri­m­inierend, son­dern auch höchst ver­ant­wor­tungs­los!“

Die gesund­heit­spoli­tis­che Sprecherin Susanne Schaper fügt hinzu:

„Die 93. Gesund­heitsmin­is­terkon­ferenz hat einen Beschluss ‚Diskri­m­inierungs­freie Blut­spende‘ gefasst, wonach die Diskri­m­inierung von trans* Per­so­n­en sowie von homo- und bisex­uellen Män­nern bei der Blut­spende abzubauen ist. Das ist ein Hand­lungsauf­trag an die säch­sis­che Regierung!“