Entschlossener gegen häusliche Gewalt und Frauenmorde vorgehen – die Koalition verweigert sich jedoch

Die Links­frak­tion fordert ein noch entschlosseneres Vorge­hen gegen häus­liche Gewalt und zum Schutz der Opfer. Ein entsprechen­der Antrag (Druck­sache 7/3817) ist allerd­ings heute im Recht­sauss­chuss durch alle anderen Frak­tio­nen abgelehnt wor­den. Dazu sagt die Par­la­men­tarische Geschäfts­führerin und Sprecherin für Gle­ich­stel­lungspoli­tik, Sarah Bud­de­berg:

„Die Forderung #Keine­mehr! ist keine fre­undliche Bitte und kein from­mer Wun­sch, son­dern muss Ziel­stel­lung für konkretes poli­tis­ches Han­deln sein. Fem­izide und häus­liche Gewalt wer­den auch in Sach­sen noch immer nicht aus­re­ichend the­ma­tisiert und bekämpft. Trotz guter Ansätze reichen die Gewaltschutzstruk­turen nicht aus. Wir fordern eine stärkere Präven­tion und Bekämp­fung von Fem­iziden sowie die voll­ständi­ge Umset­zung der Istan­bul-Kon­ven­tion. Dazu sollte die Staat­sregierung ein Maß­nah­men­pro­gramm zum Schutz vor häus­lich­er und sex­u­al­isiert­er Gewalt erar­beit­en. Ich habe kein Ver­ständ­nis dafür, dass alle anderen Frak­tio­nen heute unsere Forderun­gen abgelehnt haben – zwei Tage nach dem Frauen­tag und obwohl die Jus­tiz- und Gle­ich­stel­lungsmin­is­terin eben­falls auf dieses wichtige Anliegen hin­weist.

Nötig ist ein flächen­deck­endes und all­ge­mein sowie bar­ri­ere­frei zugänglich­es Unter­stützungssys­tem für alle von Gewalt betrof­fe­nen Mäd­chen, Frauen und deren Kinder, was ins­beson­dere Schutzun­terkün­fte, Beratungsstellen, Notrufe, Trau­mazen­tren, Ther­a­piemöglichkeit­en und medi­zinis­che Ver­sorgung umfasst. Die Betrof­fe­nen müssen eine kosten­freie psy­chosoziale Prozess­be­gleitung, bar­ri­ere­freie Infor­ma­tio­nen über Rechtss­chutzver­fahren, pro­fes­sionelle Unter­stützung bei der Klageein­re­ichung sowie das Recht auf Rechts­bei­s­tand und unent­geltliche Rechts­ber­atung erhal­ten. Damit sex­u­al­isierte Gewalt wirkungsvoll ver­fol­gt wer­den kann, müssen Betrof­fene ver­traulich Beweise und Spuren sich­ern lassen kön­nen. Zudem muss die Fach­stelle der Lan­desar­beits­ge­mein­schaft der säch­sis­chen Frauen­häuser und Inter­ven­tions- und Koor­dinierungsstellen langfristig auskömm­lich finanziert wer­den. Maß­nah­men des Gewaltschutzes müssen Pflich­tauf­gaben der Kom­munen wer­den.

Gewal­topfer kön­nen und dür­fen nicht warten. Während die Stadt Leipzig immer als gutes säch­sis­ches Beispiel bezo­gen auf ihre Gewaltschutzein­rich­tun­gen und Beratungsstellen genan­nt wird, fehlt es im ländlichen Raum teils an Basis­struk­turen wie ein­er Trau­maam­bu­lanz. Das darf nicht so bleiben! Sta­tis­tisch gese­hen wird an jedem drit­ten Tag in Deutsch­land eine Frau von ihrem Part­ner oder Ex-Part­ner getötet. Gewalt an Frauen und Mäd­chen ist ein gesamt­ge­sellschaftlich­es Prob­lem und Aus­druck ungle­ich­er Geschlechter­ver­hält­nisse und patri­ar­chalis­ch­er Ord­nung.“