Entschlossener gegen häusliche Gewalt und Frauenmorde vorgehen – die Koalition verweigert sich jedoch
Die Linksfraktion fordert ein noch entschlosseneres Vorgehen gegen häusliche Gewalt und zum Schutz der Opfer. Ein entsprechender Antrag (Drucksache 7/3817) ist allerdings heute im Rechtsausschuss durch alle anderen Fraktionen abgelehnt worden. Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellungspolitik, Sarah Buddeberg:
„Die Forderung #Keinemehr! ist keine freundliche Bitte und kein frommer Wunsch, sondern muss Zielstellung für konkretes politisches Handeln sein. Femizide und häusliche Gewalt werden auch in Sachsen noch immer nicht ausreichend thematisiert und bekämpft. Trotz guter Ansätze reichen die Gewaltschutzstrukturen nicht aus. Wir fordern eine stärkere Prävention und Bekämpfung von Femiziden sowie die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention. Dazu sollte die Staatsregierung ein Maßnahmenprogramm zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt erarbeiten. Ich habe kein Verständnis dafür, dass alle anderen Fraktionen heute unsere Forderungen abgelehnt haben – zwei Tage nach dem Frauentag und obwohl die Justiz- und Gleichstellungsministerin ebenfalls auf dieses wichtige Anliegen hinweist.
Nötig ist ein flächendeckendes und allgemein sowie barrierefrei zugängliches Unterstützungssystem für alle von Gewalt betroffenen Mädchen, Frauen und deren Kinder, was insbesondere Schutzunterkünfte, Beratungsstellen, Notrufe, Traumazentren, Therapiemöglichkeiten und medizinische Versorgung umfasst. Die Betroffenen müssen eine kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung, barrierefreie Informationen über Rechtsschutzverfahren, professionelle Unterstützung bei der Klageeinreichung sowie das Recht auf Rechtsbeistand und unentgeltliche Rechtsberatung erhalten. Damit sexualisierte Gewalt wirkungsvoll verfolgt werden kann, müssen Betroffene vertraulich Beweise und Spuren sichern lassen können. Zudem muss die Fachstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der sächsischen Frauenhäuser und Interventions- und Koordinierungsstellen langfristig auskömmlich finanziert werden. Maßnahmen des Gewaltschutzes müssen Pflichtaufgaben der Kommunen werden.
Gewaltopfer können und dürfen nicht warten. Während die Stadt Leipzig immer als gutes sächsisches Beispiel bezogen auf ihre Gewaltschutzeinrichtungen und Beratungsstellen genannt wird, fehlt es im ländlichen Raum teils an Basisstrukturen wie einer Traumaambulanz. Das darf nicht so bleiben! Statistisch gesehen wird an jedem dritten Tag in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Gewalt an Frauen und Mädchen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und Ausdruck ungleicher Geschlechterverhältnisse und patriarchalischer Ordnung.“