Koalition will nochmals über Blutspende-Diskriminierung diskutieren – wir begrüßen das!

Die Links­frak­tion hat gestern im Land­tag gefordert, die Blut­spende auch für bi- und homo­sex­uelle Män­ner sowie für trans­geschlechtliche Men­schen zu öff­nen (Druck­sache 7/5356). Auf Wun­sch der Koali­tion und mit Zus­tim­mung der Links­frak­tion hat der Land­tag jedoch noch nicht über den Antrag abges­timmt, son­dern diesen zwecks weit­er­er Debat­te zurück in den Auss­chuss über­wiesen. Dazu erk­lären Sarah Bud­de­berg, par­la­men­tarische Geschäfts­führerin und Sprecherin für Gleichstellungs‑, Inklu­sions- und Queer­poli­tik der Frak­tion DIE LINKE, und die gesund­heit­spoli­tis­che Sprecherin Susanne Schaper: 

„Wir freuen uns darüber, dass wir offen­bar in der Koali­tion eine Debat­te angestoßen haben. Jeden­falls hat sie unsere Forderung nicht wie üblich vom Tisch gewis­cht, son­dern sich für eine weit­ere Debat­te aus­ge­sprochen. Das begrüßen wir und hof­fen, dass wir im Auss­chuss tat­säch­lich in aller Sach­lichkeit und mit vie­len Sachver­ständi­gen über dieses wichtige The­ma sprechen kön­nen.

Täglich wer­den durch­schnit­tlich 650 Voll­blut­spenden in säch­sis­chen Kranken­häusern und Arzt­prax­en benötigt, um die Ver­sorgung aufrecht zu erhal­ten. Jede Blut­spende ret­tet Leben – wir kön­nen auf keine einzige Blutkon­serve verzicht­en, auch nach der Coro­na-Krise nicht. Viele Spende­per­so­n­en schei­den alters­be­d­ingt aus, zu wenige junge rück­en nach – die Krise hat die Man­gel­si­t­u­a­tion ver­schärft, weil viele Leute nicht spenden gehen kon­nten oder woll­ten. Oft fehlten Räum­lichkeit­en, die den Hygien­eregeln entsprachen, regelmäßig ver­anstal­tete Events wie Blut­spende­tage und Spenden­marathons mussten abge­sagt wer­den.

Es gibt eine Gruppe von motivierten, gesun­den Men­schen, die Blut spenden wollen, das aber nicht dür­fen. Denn Homo- und Trans*personen sind fak­tisch von der Blut­spende aus­geschlossen, wenn sie in den ver­gan­genen zwölf Monat­en sex­uellen Kon­takt mit einem anderen Mann hat­ten. Natür­lich ist es richtig, hohe Sicher­heit­skri­te­rien an die Blut­spende anzule­gen. Aber es gibt keine fach­liche Grund­lage für die pauschale Diskri­m­inierung von Homo- und Bisex­uellen sowie Transper­so­n­en. Die sex­uelle Ori­en­tierung oder die geschlechtliche Iden­tität eines Men­schen ist kein Anhalt­spunkt für risiko­r­e­ich­es Sex­u­alver­hal­ten. Stattdessen sollte die Abfrage des indi­vidu­ellen Risikover­hal­tens wie bei het­ero­sex­uellen Blutspender*innen als der Maßstab für Rück­stel­lun­gen gel­ten.

Es ist fahrläs­sig, das Blut von nicht-het­ero­sex­uellen Men­schen abzulehnen, obwohl es dafür keinen nachvol­lziehbaren medi­zinis­chen Grund gibt. Andere Län­der sind da übri­gens schon weit­er. Darunter sind nicht nur Län­der wie die Nieder­lande, Aus­tralien und Öster­re­ich, son­dern auch, was vielle­icht zu denken geben sollte, Polen, Ungarn und Rus­s­land.“