Koalition will nochmals über Blutspende-Diskriminierung diskutieren – wir begrüßen das!
Die Linksfraktion hat gestern im Landtag gefordert, die Blutspende auch für bi- und homosexuelle Männer sowie für transgeschlechtliche Menschen zu öffnen (Drucksache 7/5356). Auf Wunsch der Koalition und mit Zustimmung der Linksfraktion hat der Landtag jedoch noch nicht über den Antrag abgestimmt, sondern diesen zwecks weiterer Debatte zurück in den Ausschuss überwiesen. Dazu erklären Sarah Buddeberg, parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellungs‑, Inklusions- und Queerpolitik der Fraktion DIE LINKE, und die gesundheitspolitische Sprecherin Susanne Schaper:
„Wir freuen uns darüber, dass wir offenbar in der Koalition eine Debatte angestoßen haben. Jedenfalls hat sie unsere Forderung nicht wie üblich vom Tisch gewischt, sondern sich für eine weitere Debatte ausgesprochen. Das begrüßen wir und hoffen, dass wir im Ausschuss tatsächlich in aller Sachlichkeit und mit vielen Sachverständigen über dieses wichtige Thema sprechen können.
Täglich werden durchschnittlich 650 Vollblutspenden in sächsischen Krankenhäusern und Arztpraxen benötigt, um die Versorgung aufrecht zu erhalten. Jede Blutspende rettet Leben – wir können auf keine einzige Blutkonserve verzichten, auch nach der Corona-Krise nicht. Viele Spendepersonen scheiden altersbedingt aus, zu wenige junge rücken nach – die Krise hat die Mangelsituation verschärft, weil viele Leute nicht spenden gehen konnten oder wollten. Oft fehlten Räumlichkeiten, die den Hygieneregeln entsprachen, regelmäßig veranstaltete Events wie Blutspendetage und Spendenmarathons mussten abgesagt werden.
Es gibt eine Gruppe von motivierten, gesunden Menschen, die Blut spenden wollen, das aber nicht dürfen. Denn Homo- und Trans*personen sind faktisch von der Blutspende ausgeschlossen, wenn sie in den vergangenen zwölf Monaten sexuellen Kontakt mit einem anderen Mann hatten. Natürlich ist es richtig, hohe Sicherheitskriterien an die Blutspende anzulegen. Aber es gibt keine fachliche Grundlage für die pauschale Diskriminierung von Homo- und Bisexuellen sowie Transpersonen. Die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität eines Menschen ist kein Anhaltspunkt für risikoreiches Sexualverhalten. Stattdessen sollte die Abfrage des individuellen Risikoverhaltens wie bei heterosexuellen Blutspender*innen als der Maßstab für Rückstellungen gelten.
Es ist fahrlässig, das Blut von nicht-heterosexuellen Menschen abzulehnen, obwohl es dafür keinen nachvollziehbaren medizinischen Grund gibt. Andere Länder sind da übrigens schon weiter. Darunter sind nicht nur Länder wie die Niederlande, Australien und Österreich, sondern auch, was vielleicht zu denken geben sollte, Polen, Ungarn und Russland.“