Bild von hängenden Blutkonserven

Jede Blutspende wird gebraucht – nicht mehr ganze Menschengruppen ausschließen!

Bis heute wer­den bi- und homo­sex­uelle Män­ner sowie trans­geschlechtliche Men­schen pauschal von der Blut­spende aus­geschlossen, wenn sie in den ver­gan­genen zwölf Monat­en sex­uellen Kon­takt mit einem anderen Mann hat­ten. Die Links­frak­tion will das ändern und hat dazu einen Antrag ein­gere­icht (Druck­sache 7/5356), der am 18. Mai 2021 bere­its im Land­tagsplenum berat­en wor­den ist. Auf Wun­sch der Koali­tion wurde jedoch nicht abges­timmt, son­dern das Papi­er wurde erneut in den Auss­chuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusam­men­halt über­wiesen. Dieser hörte dazu heute Sachver­ständi­ge. Dazu erk­lärt Sarah Bud­de­berg, par­la­men­tarische Geschäfts­führerin und Sprecherin für Gleichstellungs‑, Inklu­sions- und Queer­poli­tik der Frak­tion DIE LINKE:

„Am Don­ner­stag entschei­det die Bun­desärztekam­mer über die neue Richtlin­ie Hämother­a­pie. Wir appel­lieren an die Beteiligten, die Diskri­m­inierung von trans*, homo- und bisex­uellen Men­schen bei der Zulas­sung zur Blut­spende zu been­den. Sex­uelle Ori­en­tierung bzw. geschlechtliche Iden­tität ist kein Anhalt­spunkt für risiko­r­e­ich­es Sex­u­alver­hal­ten.

Wir teilen die Forderun­gen des Les­ben- und Schwu­len­ver­bands, dass Spende­per­so­n­en nicht mehr in Risiko­grup­pen aufgeteilt wer­den sollen. Sex­u­alkon­tak­te zwis­chen Män­nern sollen nicht mehr per se als riskant definiert wer­den. Stattdessen gehört das indi­vidu­elle Risiko der Sex­u­alkon­tak­te in den Blick. Die Rück­stell­frist als jen­er Zeitraum, in dem eine Per­son kein Blut spenden darf, sollte am diag­nos­tis­chen Fen­ster ori­en­tiert wer­den. Die geson­derte Erwäh­nung trans­geschlechtlich­er Per­so­n­en muss ent­fall­en. Es wäre wün­schenswert, die LSBTIQ*-Verbände in den Dia­log und in die Ausar­beitung des Frage­bo­gens einzubeziehen, den Spender­per­so­n­en auszufüllen haben.

Alle Sachver­ständi­gen und Auss­chuss­mit­glieder waren sich darin einig, dass die Sicher­heit des Blut­pro­duk­ts an ober­ster Stelle ste­ht. Auch deshalb muss es unser Ziel sein, die Spende-Bere­itschaft zu erhöhen. Derzeit spenden nur etwa drei Prozent der Bevölkerung Blut. Die Veröf­fentlichung der neuen Richtlin­ie sollte genutzt wer­den, um für die Blut­spende zu wer­ben.“

Die gesund­heit­spoli­tis­che Sprecherin Susanne Schaper fügt hinzu:

„Natür­lich ist es richtig, hohe Sicher­heit­skri­te­rien an die Blut­spende anzule­gen. Es gibt aber keine fach­liche Grund­lage für den generellen Auss­chluss bi- und homo­sex­ueller Män­ner von der Blut­spende. Auch in Bezug auf die Blut­spende muss endlich der Men­sch an sich und sein indi­vidu­elles Ver­hal­ten betra­chtet wer­den, anstatt ihn als Teil ein­er Gruppe auf­grund sein­er sex­uellen Ori­en­tierung oder geschlechtlichen Iden­tität vorzu­verurteilen. Diese Gle­ich­be­hand­lung muss deshalb schnell kom­men, denn jede Spende­per­son wird gebraucht!“

 

Pressemit­teilung von Susanne Schaper und Sarah Bud­de­berg vom 13. Sep­tem­ber 2021