Vorschaubild wie Sarah Buddeberg im Plenum im Landtag spricht

Koalition erhöht das Blindengeld und weitere Nachteilsausgleiche viel zu zaghaft!

Heute beschließt der Land­tag Änderun­gen am Lan­des­blind­en­geldge­setz und damit die leichte Erhöhung der Regel­sätze. Die Links­frak­tion fordert per Änderungsantrag (Druck­sache 7/8467) eine deut­lich größere Steigerung. Dazu erk­lärt die gle­ich­stel­lungs- und inklu­sion­spoli­tis­che Sprecherin Sarah Bud­de­berg:

„Ich bedanke mich für die neuer­liche Über­set­zung des Tage­sor­d­nungspunk­tes in die Gebär­den­sprache – das ist lei­der weit­er­hin die Aus­nahme im Land­tag. Gehör­lose Men­schen kön­nen immer nur einen Bruchteil der Debat­te ver­fol­gen. Auch im Par­la­ment gibt es in Sachen Bar­ri­ere­frei­heit noch viel zu tun. Unsere Gesellschaft ist ins­ge­samt nicht inklu­siv, son­dern reich an Bar­ri­eren. Die Folge sind Nacht­teile, die aus­geglichen wer­den müssen.

Das irreführend so genan­nte ‚Lan­des­blind­en­geldge­setz‘ regelt diesen Aus­gle­ich, der neben blind­en auch hochgr­a­dig sehbe­hin­derten sowie gehör­losen Men­schen und schw­er­st­be­hin­derten Kindern zugutekommt. Die Koali­tion erhöht zwar endlich diese Sum­men, aber in viel zu geringem Umfang. Wir haben beantragt, dass Men­schen mit Taub­heit oder an Taub­heit gren­zen­der Schw­er­hörigkeit bere­its ab einem Grad der Behin­derung von 70 als gehör­los gel­ten, damit sie in den Genuss des Nachteil­saus­gle­ichs kom­men kön­nen. Sie sollen dann kün­ftig 500 Euro im Monat und nicht nur 150 Euro erhal­ten, wie die Koali­tion es vor­sieht. Wir wollen auch das Blind­en­geld auf 500 Euro erhöhen, die Koali­tion sieht nur eine Steigerung auf 380 Euro vor. Hochgr­a­dig Sehbe­hin­derte sollen nicht nur 100 Euro, son­dern 250 Euro im Monat erhal­ten. Schw­er­st­be­hin­derte Kinder wollen wir mit 200 Euro unter­stützen.

Der Zugang zum Land­tag ist ein klein­er Auss­chnitt. Wir müssen als Gesellschaft endlich jenen Par­a­dig­men­wech­sel umset­zen, zu dem uns die UN-Behin­derten­recht­skon­ven­tion verpflichtet: Men­schen mit Behin­derung sind keine defiz­itären Men­schen, die in die Welt der nicht behin­derten Men­schen inte­gri­ert wer­den müssen. Es sind vielmehr alle Men­schen gle­ich vor dem Gesetz, sie haben gle­iche Rechte. Eine inklu­sive Gesellschaft begreift Behin­derun­gen nicht als sub­jek­tives Prob­lem, son­dern als Prob­lem der Inter­ak­tion mit der Umwelt und ihren Bar­ri­eren. Men­schen sind nicht behin­dert, sie wer­den behin­dert. Solange unsere Gesellschaft das nicht ändert, müssen hil­f­sweise angemessene Nachteil­saus­gle­iche gezahlt wer­den.“

Die Rede dazu im Säch­sis­chen Land­tag:

Vorschaubild des YouTube-Videos https://youtu.be/RSHrYu7PybI
Rede zum Blind­en­geld und weit­eren Nachteil­saus­gle­ichen

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