Koalition erhöht das Blindengeld und weitere Nachteilsausgleiche viel zu zaghaft!
Heute beschließt der Landtag Änderungen am Landesblindengeldgesetz und damit die leichte Erhöhung der Regelsätze. Die Linksfraktion fordert per Änderungsantrag (Drucksache 7/8467) eine deutlich größere Steigerung. Dazu erklärt die gleichstellungs- und inklusionspolitische Sprecherin Sarah Buddeberg:
„Ich bedanke mich für die neuerliche Übersetzung des Tagesordnungspunktes in die Gebärdensprache – das ist leider weiterhin die Ausnahme im Landtag. Gehörlose Menschen können immer nur einen Bruchteil der Debatte verfolgen. Auch im Parlament gibt es in Sachen Barrierefreiheit noch viel zu tun. Unsere Gesellschaft ist insgesamt nicht inklusiv, sondern reich an Barrieren. Die Folge sind Nachtteile, die ausgeglichen werden müssen.
Das irreführend so genannte ‚Landesblindengeldgesetz‘ regelt diesen Ausgleich, der neben blinden auch hochgradig sehbehinderten sowie gehörlosen Menschen und schwerstbehinderten Kindern zugutekommt. Die Koalition erhöht zwar endlich diese Summen, aber in viel zu geringem Umfang. Wir haben beantragt, dass Menschen mit Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit bereits ab einem Grad der Behinderung von 70 als gehörlos gelten, damit sie in den Genuss des Nachteilsausgleichs kommen können. Sie sollen dann künftig 500 Euro im Monat und nicht nur 150 Euro erhalten, wie die Koalition es vorsieht. Wir wollen auch das Blindengeld auf 500 Euro erhöhen, die Koalition sieht nur eine Steigerung auf 380 Euro vor. Hochgradig Sehbehinderte sollen nicht nur 100 Euro, sondern 250 Euro im Monat erhalten. Schwerstbehinderte Kinder wollen wir mit 200 Euro unterstützen.
Der Zugang zum Landtag ist ein kleiner Ausschnitt. Wir müssen als Gesellschaft endlich jenen Paradigmenwechsel umsetzen, zu dem uns die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet: Menschen mit Behinderung sind keine defizitären Menschen, die in die Welt der nicht behinderten Menschen integriert werden müssen. Es sind vielmehr alle Menschen gleich vor dem Gesetz, sie haben gleiche Rechte. Eine inklusive Gesellschaft begreift Behinderungen nicht als subjektives Problem, sondern als Problem der Interaktion mit der Umwelt und ihren Barrieren. Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert. Solange unsere Gesellschaft das nicht ändert, müssen hilfsweise angemessene Nachteilsausgleiche gezahlt werden.“
Die Rede dazu im Sächsischen Landtag: