Dringender Handlungsbedarf bei Schutz vor häuslicher Gewalt
Eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg belegt den Anstieg häuslicher Gewalt in Sachsen. Die Anzahl der Fälle ist zwischen 2018 und 2020 um sieben Prozent auf 9.232 gestiegen. Zahlen zum vergangenen Jahr stehen laut der Antwort der Landesregierung noch aus. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Plätze in Frauenschutzhäusern nur um 4 Prozent. Aktuell gibt es in Sachsen knapp 300 Plätze (Stand 12/2021). Nach der 2017 von Deutschland ratifizierten Istanbul-Konvention sind allerdings 541 Familienzimmer notwendig. Zwar wurden zu Beginn der Corona-Pandemie zusätzliche Kapazitäten bereitgestellt, allerdings reichen diese nicht aus, um den steigenden Bedarf und längere Aufenthaltszeiten auszugleichen. Im vergangenen Jahr mussten erneut Frauen wegen Überfüllung abgewiesen werden.
Dazu sagt Sarah Buddeberg, Sprecherin für Gleichstellungs‑, Inklusions- und Queerpolitik der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
„Aus Gesprächen mit den Fachkräften aus den Frauenschutzhäusern weiß ich, wie belastend die Situation sowohl für Betroffene als auch für Mitarbeitende ist. Nichts ist schlimmer, als schutzsuchende Menschen wegen Überfüllung abweisen zu müssen. Hier muss der Freistaat handeln, damit die dringend nötigen Kapazitäten und Beratungsangebote entstehen.
Im Vogtland, dem Erzgebirgskreis und den Landkreisen Görlitz und Mittelsachsen gibt es bislang keine Interventions- und Koordinierungsstelle. Damit fehlt Betroffenen von häuslicher Gewalt eine wohnortnahe erste Anlaufstelle. Ähnlich schlecht sieht die Lage bei den Schutzwohnungen aus, gerade in ländlichen Gebieten. Das Recht auf Schutz vor häuslicher Gewalt muss aber für alle Menschen im Freistaat gelten!
Daher fordert die Linksfraktion: Sachsen muss seine Aufgaben im Gewaltschutz erfüllen und die Istanbul-Konvention endlich vollständig umsetzen. Die Schritte dafür wurden bereits 2020 in unserem Antrag: „#Keinemehr: Femizide und häusliche Gewalt stoppen. Istanbul-Konvention in Sachsen endlich vollständig umsetzen!“ (Drucksache 7/3817) aufgezeigt. Dazu gehören mindestens 200 neue Schutzplätze. Die vorhandenen Kapazitäten müssen auskömmlich finanziert werden, der Staat darf diese Kosten nicht auf die Schultern der Kommunen abwälzen! Mit Blick auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen fordern wir die Staatsregierung auf, die entsprechenden Mittel bereitzustellen und die Kommunen zu entlasten. Nur so können die Gewaltschutzstrukturen nachhaltig gestärkt werden. Die Zahlen verdeutlichen, dass das noch immer bitter nötig ist.“