Anhörung zeigt dringenden Handlungsbedarf bei Cyber-Gewalt gegen Frauen auf
Heute wurden im Landtag Sachverständige zum Vorschlag des Europäischen Parlamentes und Rates für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt angehört (Drucksache 7/9623).
Im Jahr 2014 trat die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Kraft. Die mit der Evaluation beauftragte unabhängige Expert:innengruppe kam 2021 zu dem Schluss, dass erheblicher Nachholbedarf bei der Umsetzung der vereinbarten Ziele besteht. Der nun vorgelegte Entwurf des Europaparlaments will die identifizierten Lücken schließen. Besonderer Handlungsbedarf besteht dabei bei dem Thema Cyber-Gewalt. Diese greift in der Praxis immer mehr Raum, findet in der Bekämpfung und Erfassung jedoch viel zu wenig Beachtung.
Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hatte Anne Roth als renommierte Expertin für Cyber-Gewalt und Stalking für die Anhörung benannt. Sie betonte heute das fatale Zusammenwirken zwischen digitalen Kontroll- und Überwachungsmethoden und physischer Gewalt gegen Frauen. Durch den Zugriff auf Mail- und Social-Media-Accounts oder Überwachungsapps werde Kontrolle ausgeübt, Frauen in Abhängigkeit gehalten oder Psychoterror ausgeübt. Auch das Ausspähen von Wohnorten nach Trennungen durch Smartphone-Apps und Cyber-Stalking habe in den vergangenen Jahren stark zugenommen.
Dazu sagt Sarah Buddeberg, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag: „Die Bekämpfung von Gewalt muss mit den Formen der Gewalt Schritt halten. Bislang gibt es dabei einen blinden Fleck mit konkreten, bedrohlichen Folgen für die Betroffenen. Die Staatsregierung muss die Aus- und Weiterbildung von Beratungsstellen, Polizei und Justiz im Bereich Cyber-Gewalt angehen, denn dort gibt es enorme Defizite aufzuholen. Ohne unterstützende Fachexpertise fehlen bei der Prävention und Sanktion von Cyber-Stalking und „Rache-Pornos“ wichtige Werkzeuge für die Bekämpfung von Cyber-Gewalt. Sachsen sollte hier beispielhaft vorangehen, indem eine Kompetenzstelle IT-Sicherheit eingerichtet wird, um Fachexpertise in diesem Bereich zu Rate ziehen zu können. Außerdem müssen die Fachstellen unbürokratisch Gelder für Fortbildungen und technische Ausstattung erhalten.“