In Sachsen fehlen 260 Zimmer in Schutzwohnungen – stärker gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorgehen!

Exakt vor fünf Jahren, am 12.10.2017, hat Deutsch­land die Istan­bul-Kon­ven­tion rat­i­fiziert. Mit diesem Übereinkom­men des Europarats sollen Frauen und Mäd­chen vor geschlechtsspez­i­fis­ch­er Gewalt geschützt wer­den. Allerd­ings beste­hen bei der Umset­zung des völk­er­rechtlich verbindlichen Ver­trags weit­er große Lück­en. Dies stellt der nun veröf­fentlichte Bericht der Expert*innenguppe GREVIO fest. Ins­beson­dere der Schutz von geflüchteten Frauen und Frauen mit Behin­derun­gen wird als unzure­ichend bemän­gelt. Die Eval­u­a­tion bestätigt damit die bere­its durch viele Ver­bände wie Frauen­rat und Juristin­nen­bund vorge­brachte Kri­tik, dass in Deutsch­land zu wenig für die Gewalt­präven­tion unter­nom­men wird.

Bere­its bei ein­er Anhörung des Säch­sis­chen Land­tages im Mai benan­nten die Sachver­ständi­gen viele Schut­zlück­en, die auf Lan­desebene geschlossen wer­den müssen. So ist Sach­sen nach ein­er Erhe­bung der Hochschule Merse­burg bun­desweit Schlus­slicht bei der Ver­sorgung mit Trau­ma-Ambu­lanzen und Fach­ber­atungsstellen. Auch im Bere­ich der Jus­tiz wurde erhe­blich­er Fort­bil­dungs­be­darf geschildert, damit gewalt­be­trof­fene Frauen zu ihrem Recht kom­men kön­nten. Dazu sagt Sarah Bud­de­berg, gle­ich­stel­lungspoli­tis­che Sprecherin der Links­frak­tion:

„Der Bericht unter­mauert die Forderung der Links­frak­tion, dass mehr für den Schutz vor Gewalt getan wer­den muss. Beson­deres Augen­merk muss auf dabei auf über­durch­schnit­tlich gefährde­ten Frauen mit Fluchter­fahrung sowie Frauen mit Behin­derun­gen liegen. Dabei ist nicht nur der Bund gefragt, wo die Ampel-Koali­tion endlich einen nationalen Aktion­s­plan vor­legen und entschlossen umset­zen sollte. Auch die Lan­desregierung muss drin­gend Ver­ant­wor­tung übernehmen und die Schut­zlück­en umge­hend schließen. In Sach­sen fehlen weit­er 260 Zim­mer in Schutz­woh­nun­gen. Nicht ein­mal die Hälfte aller Land­kreise im Freis­taat erfüllt die Kri­te­rien der Istan­bul-Kon­ven­tion. Die Schere zwis­chen Stadt und Land ist besorgnis­er­re­gend. So gibt es im Vogt­land, dem Erzge­birgskreis und Mit­tel­sach­sen keine Krisen- und Inter­ven­tion­sstellen, an die sich Frauen in Not wen­den kön­nen.

Nicht zulet­zt muss die Bekämp­fung von Gewalt mit dem Wan­del der For­men der Gewalt Schritt hal­ten. Die Staat­sregierung muss die Aus- und Weit­er­bil­dung von Beratungsstellen, Polizei und Jus­tiz im Bere­ich Cyber-Gewalt ange­hen, denn dort gibt es enorme Defizite aufzu­holen.“