Zum Tag der Menschen mit Behinderungen: Inklusion am Arbeitsmarkt fördern!
Zum Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember kritisiert die Linksfraktion Missstände bei der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt. Mit einer Großen Anfrage (Drucksache 7/10373) hat sie Auskünfte von der Staatsregierung gefordert, die neben dem allgemeinen Arbeitsmarktzugang auch die Folgen der Corona-Krise und die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes betreffen. Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben die Bedeutung des Themas unterstrichen und kürzlich in ihrer Erfurter Erklärung neue Anstrengungen für die Erreichung eines inklusiven Arbeitsmarktes bis spätestens 2030 gefordert.
Dazu erklärt die inklusionspolitische Sprecherin Sarah Buddeberg:
„Unsere Anfrage zeigt erneut, dass Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt schlechter gestellt sind. Sie sind häufiger und länger von Arbeitslosigkeit betroffen. Auch konnten sie weniger von der Erholung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nach der Corona-Pandemie profitieren. Das Ziel der Staatsregierung lautet ‚Sachsen barrierefrei 2030‘. Das darf nicht bei baulichen Hürden enden, sondern muss als Ziel für alle Lebensbereiche gelten – insbesondere für den Arbeitsmarkt. Der Zugang dazu ist von zentraler Bedeutung für ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben mit Teilhabe und ohne Armut.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ab einer Größe von 20 Beschäftigten zu einem Anteil von fünf Prozent Menschen mit Behinderungen einzustellen. Nach wie vor kommen aber 80 Prozent der sächsischen Arbeitgeber*innen dieser Verpflichtung nicht ausreichend nach. Ein Viertel beschäftigt gar keine Menschen mit Behinderungen und die Beschäftigungsquote bei privaten Unternehmen liegt gerade einmal bei 3,5 Prozent. Die Staatsregierung muss das Recht konsequenter durchsetzen.
Besonderes Augenmerk verdienen auch die mehr als 16.000 Beschäftigten in sächsischen Werkstätten: Mit durchschnittlich nur 160,84 Euro im Monat erhalten sie im deutschlandweiten Vergleich den geringsten Lohn. Mit dem Bundesteilhabegesetz sollte es leichter werden, auf den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln, wenn dies gewünscht wird. Dafür eingeführte Instrumente wie das Budget für Arbeit werden allerdings fast gar nicht genutzt. So gelang der Schritt von der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt 2021 nur 26 Menschen, was einem Anteil von 0,16 Prozent aller Werkstattbeschäftigten entspricht.“