Große Erwartungen an ein modernes Gleichstellungsgesetz – Freistaat muss mit gutem Beispiel vorangehen
Zu den Plänen der Staatsregierung für ein Gleichstellungsgesetz erklärt Sarah Buddeberg, gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion:
„Zwar arbeiten deutlich mehr Frauen als Männer im öffentlichen Dienst, doch je höher die Führungs- und Besoldungsebene ist, desto weniger Frauen sind zu finden. Auch das Thema Teilzeit ist nach wie vor weiblich. Das Frauenförderungsgesetz ist zahnlos und hoffnungslos veraltet. Es muss dringend durch ein modernes Gleichstellungsgesetz mit verbindlichen und zielgerichteten Regelungen ersetzt werden! Das ist nicht nur ein Verfassungsauftrag, sondern auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Es ist höchste Zeit für Fortschritt. Nötig sind klare Zielvorgaben und Handlungsaufträge, nicht nur für die öffentliche Verwaltung. Der Freistaat muss als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen.
Im Jahr 2018 reichte die damalige Oppositionsabgeordnete und heutige Gleichstellungsministerin Katja Meier mit ihrer Fraktion einen Entwurf für ein modernes Gleichstellungsgesetz ein. Daran muss sie sich nun messen lassen. Die Erwartungen an das neue Gesetz sind groß. Nötig sind Lösungen, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren, eine Aufwertung sozialer Berufe und ein klares Bekenntnis der Staatsregierung, die Hälfte der steuerzahlenden Bevölkerung endlich ernst zu nehmen. Es ist wichtig, über die angekündigten Regelungen für den öffentlichen Dienst hinaus in allen Wirtschaftsbereichen Gerechtigkeit herzustellen. Gerade im Niedriglohnland Sachsen sind flächendeckende Tarifverträge unverzichtbar. Die Zeit drängt, damit Sachsen seinen Rückstand in Sachen gerechter Entlohnung endlich aufholt!
In der letzten Wahlperiode war das Gleichstellungsgesetz am Widerstand der CDU gescheitert – nun gibt es Bewegung. Allerdings muss dieses Gesetz, das dann absehbar jahrelang nicht mehr verändert werden wird, den Erfordernissen der Zeit genügen. Dafür werden wir auch in der parlamentarischen Debatte streiten. Beispielsweise sind starke kommunale Gleichstellungsbeauftragte notwendig. Ihre Aufgaben müssen klar definiert sein und dafür brauchen sie eindeutig festgelegte Freistellungen, der Umfang sollte sich an der Gemeindegröße orientieren. Sie sollten über alle gleichstellungsrelevanten Aspekte frühzeitig informiert werden und auch in die Erarbeitung von Gleichstellungsplänen einbezogen werden. Letztlich sind gut ausgestattete, engagierte und aktive Gleichstellungsbeauftragte ein Aushängeschild für eine Kommune.“