Gesetz lückenhaft, Regelungen ungenügend – Diskriminierungsschutz für Studierende sichern!
Im Zusammenhang mit der #MeToo-Bewegung wurden die Themen sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt in den Fokus der Debatte gerückt. Bildung ist ausweislich der jüngst veröffentlichten Studie „Diskriminierung erlebt?“ derjenige Lebensbereich in Sachsen, in dem Menschen am häufigsten Diskriminierung erfahren (49 Prozent). Jedoch werden nur 1–4 Prozent der Vorfälle gemeldet. Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus hörte gestern Sachverständige zum Antrag der Linksfraktion „#MeToo in Science“, der den Diskriminierungsschutz für Studierende an sächsischen Hochschulen sichern soll (Drucksache 7/8995). Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Diskriminierungsverbot mit dem ausdrücklichen Verbot von sexueller Belästigung und Gewalt gegenüber Studierenden im Hochschulgesetz zu verankern und unabhängige Beschwerdestellen sowie unabhängige Meldeverfahren einzurichten, die betroffene Studierende und Beschäftigte unterstützen. „Dimensionen der Vielfalt können zu Dimensionen der Diskriminierung werden,“ erklärte die sachverständige Person Fay Uhlmann (Referent*in für Feminismus Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), queere Peerberatung TU Dresden).
Die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sarah Buddeberg, erklärt:
„Auch die sächsischen Hochschulen sind aufgrund herrschender Machtstrukturen und Abhängigkeitsverhältnisse anfällig für Diskriminierung. Viele Studierende berichten von solchen Erfahrungen. Jedoch reichen Unterstützungsangebote nicht aus und es gibt Gesetzeslücken bezüglich des Diskriminierungsschutzes für Studierende. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist zwar ein Verbot diskriminierender Belästigung nach § 3 Absatz 3 AGG für Beschäftigte im Hochschulbereich verankert, nicht jedoch für Studierende. Diese Schutzlücke wollen wir schließen.“
Anna Gorskih, Sprecherin für Hochschulpolitik, fügt hinzu:
„Im Koalitionsvertrag verspricht die Koalition, gesetzliche Lücken im Diskriminierungsschutz zu schließen. Die KSS fordert gesetzlich geregelte Gleichstellung und auch die Sachverständigen der gestrigen Anhörung sind sich überwiegend einig, dass Studierende vor Diskriminierung geschützt werden müssen! Das Hochschulgesetz muss dringend dahingehend geändert werden. Deshalb streiten wir für Änderungen am Regierungsentwurf für ein neues Hochschulgesetz. Außerdem muss die Staatsregierung den Hochschulen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, damit diese Strategien und Strukturen zur wirksamen Bekämpfung und Zurückdrängung jeglicher Formen von Diskriminierung etablieren können. Einige Bundesländer haben bereits Maßnahmen ergriffen und entsprechende gesetzliche Regelungen gefunden.“