CDU muss Widerstand gegen ein zeitgemäßes Gleichstellungsgesetz aufgeben – Lohnlücke schließen!
Der Ausschuss für Verfassung und Recht, Europa und Gleichstellung hörte heute Sachverständige zum Gleichstellungsgesetz der Staatsregierung (Drucksache 7/13243). Dazu sagt Sarah Buddeberg, gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion:
„Ich bin froh, dass endlich ein Gesetzentwurf vorliegt. Dem öffentlichen Dienst kann er einige Verbesserungen bringen, insbesondere zur Frauenförderung, Geschlechtergerechtigkeit bei Stellenbesetzungen und zu Aufstiegschancen. Löblich ist auch das Ziel, männliche Bediensteten zu ermutigen, mehr Familienaufgaben zu übernehmen. Allerdings hat der Entwurf gravierende Lücken, die wir mit einem Änderungsantrag schließen wollen. Dafür haben wir die Unterstützung der Sachverständigen bekommen. Die CDU muss ihren Widerstand gegen ein zeitgemäßes Gleichstellungsgesetz aufgeben. Schon in der letzten Wahlperiode hat sie dafür gesorgt, dass stattdessen das Frauenförderungsgesetz in Kraft blieb. Es ist nun fast 30 Jahre alt!
Wir wollen Entgeltgleichheit als Ziel verankern. Selbst wenn strukturelle Faktoren wie Unterschiede bei Berufen, Beschäftigungsumfang oder Bildungsstand außer Betracht bleiben, bleibt in Sachsen eine Lohnlücke zwischen Frauen und Männern von 11,8 %. Der Freistaat muss mehr Anstrengungen unternehmen, um Gerechtigkeit zu schaffen.
Die fortschrittlichen Regelungen müssen zudem für den gesamten öffentlichen Dienst in Sachsen gelten, nicht nur für die Landesbehörden. Bei den kommunalen Dienststellen setzt die Regierung weiter auf die Regelungen aus dem Jahr 1994. Dies entbehrt jeglicher Logik!
Ferner ist es zwar gut, dass die Staatsregierung eine geschlechtergerechte Haushaltsführung anstrebt und analysieren will, wie der Haushalt Geschlechtergerechtigkeit fördert. Wir wollen aber regeln, dass aus dieser Analyse auch Konsequenzen gezogen werden müssen.“