Linksfraktion will das Selbstbestimmungsrecht ungewollt Schwangerer stärken – Gesetzentwurf soll Angebot absichern
Mit einem Gesetzentwurf will die Linksfraktion das Selbstbestimmungsrecht von ungewollt Schwangeren stärken (Drucksache 7/13495). So soll landesweit ein bedarfsgerechtes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen gesichert werden, die über Schwangerschaftsabbrüche beraten und dieselben vornehmen. Dazu erklärt Sarah Buddeberg, Sprecherin für Gleichstellungs‑, Inklusions- und Queerpolitik:
„Bundesweit werden Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert. Das schlägt sich auch in der Rechtslage nieder: Abbrüche sind keine Kassenleistung, Länder dürfen Abbrüche nicht fördern. Dazu ist die Rechtslage für die Länder, welche die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch sicherstellen sollen, unklar. Wir wollen das ändern! Unser Gesetzentwurf regelt, dass es ein Recht auf einen barrierearmen, wohnortnahen und weltanschaulich freien Zugang zur Schwangerschaftskonfliktberatung geben muss. Im Falle der Entscheidung für einen Abbruch soll dies für den Zugang zu Praxen und Kliniken ebenso gelten. Der Freistaat soll rechtzeitig handeln müssen, wenn eine Unterversorgung droht.
Am Samstag wollen im Erzgebirge erneut religiös Fanatisierte gegen feministische Errungenschaften demonstrieren. Ich stehe an der Seite der Pro-Choice-Bewegung gegen patriarchalen Kontrollanspruch und für Entscheidungsfreiheit. Körperliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht! Schwangere, die kein Kind bekommen möchten, dürfen nicht länger wie Kriminelle behandelt werden. Weg mit dem Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch!“
Susanne Schaper, gesundheitspolitische Sprecherin, betont:
„Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der medizinischen Grundversorgung. Trotzdem sind die Methoden kein fester Bestandteil des Medizinstudiums. Auch deshalb rechnen Sachverständige damit, dass sich die Versorgungslage verschlechtert. Wir wollen eine Unterversorgung – vor allem in ländlichen Gebieten – rechtzeitig abwenden. Schwangere sollen keine Tagesreisen unternehmen müssen, um einen Abbruch vorzunehmen. Jede ungewollt Schwangere muss Zugang zu jeder Möglichkeit des Abbruchs haben – ob ambulant oder stationär, medikamentös oder operativ – und sich darauf verlassen können, dass die Kosten übernommen werden.“
Hintergrund
Laut dem Statistischen Bundesamt hat sich die Anzahl der Meldestellen, die wie gesetzlich vorgeschrieben über die vorgenommenen Abbrüche berichten, seit 2003 halbiert. In Sachsen ist deren Anzahl seit 2018 ebenfalls weiter gesunken.