Gleichstellungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück – mit der CDU ist es offenbar unmöglich, Geschlechtergerechtigkeit zu befördern
In der heutigen Plenarsitzung wurde das von der Staatsregierung vorgelegte Gleichstellungsgesetz beschlossen (Drucksache 7/13243). Dazu sagt Sarah Buddeberg, gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion:
„Seit vielen Jahren machen wir Druck dafür, dass die Staatsregierung ihrer Ankündigung nachkommt, ein modernes Gleichstellungsgesetz vorzulegen. Das Frauenförderungsgesetz von 1994 muss grundlegend aktualisiert werden. Jedoch führt das neue Gesetz zu einer bizarren Situation: Die Gleichstellung wird auf der Landesebene besser gefördert, bei den kommunalen Dienststellen aber verharrt sie weitestgehend auf dem Niveau der 90er Jahre. Fortschritte gelten nur für Landesbehörden, etwa die gezielte Ansprache zur Erreichung geschlechtergerechter Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, konkrete Regelungen zur Freistellung und Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen oder die Verpflichtung, im Gleichstellungsplan eine konkrete Erfolgskontrolle einzuführen. Diese Trennung ist ein Fehler. Damit strebt die Staatsregierung zwar mehr Geschlechtergerechtigkeit in den eigenen Behörden an, belässt die Frauenförderung in den kommunalen Dienststellen aber so wirkungslos wie sie bisher ist.
Unseren Änderungsantrag, die stärkeren Gleichstellungsbestrebungen auf die kommunale Ebene auszuweiten, hat die Koalition weggewischt – ebenso unsere Forderung, Entgeltgleichheit als Gesetzesziel zu verankern. Das Gesetz bringt durchaus Verbesserungen, etwa Sanktionsmöglichkeiten im Falle der Missachtung gesetzlicher Vorgaben, jedoch haben wir von der grünen Gleichstellungsministerin mehr erwartet!“