Bild einer Statue von Lady Justice

Gleichstellungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück – mit der CDU ist es offenbar unmöglich, Geschlechtergerechtigkeit zu befördern

In der heuti­gen Ple­nar­sitzung wurde das von der Staat­sregierung vorgelegte Gle­ich­stel­lungs­ge­setz beschlossen (Druck­sache 7/13243). Dazu sagt Sarah Bud­de­berg, gle­ich­stel­lungspoli­tis­che Sprecherin der Links­frak­tion:

„Seit vie­len Jahren machen wir Druck dafür, dass die Staat­sregierung ihrer Ankündi­gung nachkommt, ein mod­ernes Gle­ich­stel­lungs­ge­setz vorzule­gen. Das Frauen­förderungs­ge­setz von 1994 muss grundle­gend aktu­al­isiert wer­den. Jedoch führt das neue Gesetz zu ein­er bizarren Sit­u­a­tion: Die Gle­ich­stel­lung wird auf der Lan­desebene bess­er gefördert, bei den kom­mu­nalen Dien­st­stellen aber ver­har­rt sie weitest­ge­hend auf dem Niveau der 90er Jahre. Fortschritte gel­ten nur für Lan­des­be­hör­den, etwa die gezielte Ansprache zur Erre­ichung geschlechterg­erechter Teil­nahme an Fort- und Weit­er­bil­dun­gen, konkrete Regelun­gen zur Freis­tel­lung und Ausstat­tung der Gle­ich­stel­lungs­beauf­tragten in den Dien­st­stellen oder die Verpflich­tung, im Gle­ich­stel­lungs­plan eine konkrete Erfol­gskon­trolle einzuführen. Diese Tren­nung ist ein Fehler. Damit strebt die Staat­sregierung zwar mehr Geschlechterg­erechtigkeit in den eige­nen Behör­den an, belässt die Frauen­förderung in den kom­mu­nalen Dien­st­stellen aber so wirkungs­los wie sie bish­er ist.

Unseren Änderungsantrag, die stärk­eren Gle­ich­stel­lungs­be­stre­bun­gen auf die kom­mu­nale Ebene auszuweit­en, hat die Koali­tion weggewis­cht – eben­so unsere Forderung, Ent­gelt­gle­ich­heit als Geset­zesziel zu ver­ankern. Das Gesetz bringt dur­chaus Verbesserun­gen, etwa Sank­tion­s­möglichkeit­en im Falle der Mis­sach­tung geset­zlich­er Vor­gaben, jedoch haben wir von der grü­nen Gle­ich­stel­lungsmin­is­terin mehr erwartet!“