Bild einer Demonstration in Annaberg-Buchholz mit einem Banner auf dem steht "my body my choice, our riots our vioce"
Artemys Reuter

Linksfraktion will Selbstbestimmung in der Familienplanung stärken – Sachverständige bestätigen Handlungsbedarf

Der Sozialauss­chuss des Land­tages hörte heute Sachver­ständi­ge zum Vorschlag der Links­frak­tion für ein „Gesetz zur Stärkung des Selb­st­bes­tim­mungsrechts von Schwan­geren“ (Druck­sache 7/13495). Dessen Ziel ist es, lan­desweit ein bedarf­s­gerecht­es Ange­bot ambu­lanter und sta­tionär­er Ein­rich­tun­gen zu sich­ern, die über Schwanger­schaftsab­brüche berat­en und diese vornehmen.

Die Recht­sex­per­tin Valenti­na Chio­fa­lo vom Juristin­nen­bund befür­wortete den Entwurf und betonte in der Anhörung, dass es wichtig sei, Repro­duk­tive Rechte geset­zlich abzu­sich­ern und die Selb­st­bes­tim­mung Schwan­ger­er rechtlich zu stärken. Sie sprach zudem das The­ma der Gehsteig­beläs­ti­gun­gen kri­tisch an. Auch Ursu­la Seu­bert, Geschäfts­führerin von pro famil­ia in Sach­sen, begrüßte den Vorstoß der Links­frak­tion. Sie wies auf die beste­hen­den Schwierigkeit­en in der Prax­is hin. Eine wohnort­na­he, rechte­basierte Beratung müsse über­all möglich sein. Für Leben mit Hand­i­caps e.V. sprach sich die Vor­sitzende Dr. Mar­i­on Michel für Bar­ri­ere­frei­heit bei Beratungsstellen und ambu­lanten Ein­rich­tun­gen aus. Beson­dere Schwierigkeit­en gebe es für Men­schen mit kog­ni­tiv­en Ein­schränkun­gen, hier müsse ein inklu­sives Ange­bot entste­hen. Dr. Maren Göck­en­jan-Fes­tag aus der Dres­d­ner Uniklinik wies auf die steigende Anzahl an Abbrüchen hin – bei gle­ichzeit­igem Rück­gang der Zahl an Prax­en, die diese vornehmen. Hier könne die Geset­zesän­derung helfen, die Ver­sorgung flächen­deck­end zu sich­ern.

Sarah Bud­de­berg, Sprecherin der Links­frak­tion für Gleichstellungs‑, Inklu­sions- und Queer­poli­tik, erk­lärt:

„Bun­desweit wer­den Schwanger­schaftsab­brüche krim­i­nal­isiert. Die neg­a­tiv­en Auswirkun­gen spüren unge­wollt Schwan­gere auch in Sach­sen unmit­tel­bar. Die Sachver­ständi­gen haben die vielfälti­gen Prob­leme geschildert. Doch es gibt gute Lösun­gen! Unser Geset­zen­twurf sorgt dafür, dass es ein Recht auf einen bar­ri­erear­men, wohnort­na­hen und weltan­schaulich freien Zugang zur Schwanger­schaft­skon­flik­t­ber­atung gibt.“

Susanne Schaper, gesund­heit­spoli­tis­che Sprecherin, betont:

„Wir wollen ein­er Unter­ver­sorgung – vor allem in ländlichen Gebi­eten – zuvorkom­men. Schwan­gere sollen keine Tages­reisen unternehmen müssen, um einen Abbruch vornehmen zu lassen. Jede unge­wollt Schwan­gere muss Zugang zu Beratung zu jed­er Möglichkeit des Abbruchs haben, ob ambu­lant oder sta­tionär, medika­men­tös oder oper­a­tiv. Alle sollen sich zudem darauf ver­lassen kön­nen, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen.“