In Sachsen fehlen weiter viele Familienplätze in Schutzeinrichtungen!
Die Linksfraktion fordert heute im Landtag, den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu verbessern (Drucksache 7/14957). Dazu sagt die gleichstellungspolitische Sprecherin Sarah Buddeberg:
„In der Weihnachtszeit strahlt alles festlich – hinter vielen beleuchteten Fenstern sieht die Realität allerdings anders aus. An den Feiertagen gehen noch mehr Notrufe in den Kontaktstellen ein als sonst, weil im häuslichen Umfeld Gewalttaten verübt werden. Vor allem Frauen fallen ihnen zum Opfer. Jede vierte Frau wird mindestens einmal im Leben Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch Partner. Das Problem betrifft alle sozialen Schichten und Altersgruppen. Es ist nicht privater, sondern struktureller Natur und muss gesamtgesellschaftlich bekämpft werden!
Es ist kein Zufall, dass hauptsächlich Frauen betroffen sind: ‚Gewalt gegen Frauen der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben.‘ So steht es in der Istanbul-Konvention, die der Europarat 2011 verabschiedete. Sie ist seit fünf Jahren geltendes Recht in Deutschland. Seitdem hat der Freistaat in Schutzstrukturen investiert, doch die Fallzahlen steigen seit Jahren. 2022 wurden in Sachsen 9.020 Fälle von häuslicher Gewalt bekannt, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Die Dunkelziffer ist größer. Auch die Zahl der Beratungen bei häuslicher Gewalt und Stalking ist gestiegen: 2021 waren es 3.432 Fälle, etwa 530 mehr als 2019 (Drucksache 7/8937). Dennoch fehlt in Sachsen mehr als die Hälfte der laut Istanbul-Konvention vorgeschriebenen 404 Familienplätze in Schutzeinrichtungen.
Die Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen sind nicht ausreichend ausgestattet. Vor allem Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind schlechter geschützt als vorgegeben, obwohl sie besonders stark betroffen sind. Wir fordern eine Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, eine sichere Finanzierung der Hilfsangebote und Maßnahmen gegen Cyber-Gewalt. Flächendeckend sind Angebote der vertraulichen Spurensicherung vorzuhalten. Sachsen muss sich gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt als kommunale Pflichtaufgabe definiert und entsprechend finanziert wird. Außerdem fordern wir, dass geschlechtsspezifische Gewalt in der Polizeilichen Kriminalstatistik als eigene Kategorie aufgenommen wird.
Im schlimmsten Fall fordert häusliche Gewalt Todesopfer. Prävention funktioniert nur mit genauem Blick auf die Verhältnisse. Daher ist auch ein Feminizid-Monitoring sehr wichtig!“