Lohndiskriminierung ist ein Gerechtigkeitsproblem – gezielt Maßnahmen gegen die Lohnlücke!
Eine vom Gleichstellungsministerium beauftragte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Lohnsituation ergab, dass in Sachsen der bereinigte Gender Pay Gap sogar höher ist als der unbereinigte. 2021 lag die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen laut dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung unbereinigt bei 7,7 Prozent, bereinigt sogar bei 11,4 Prozent. Die Linksfraktion fordert strukturelle Veränderungen, damit gleichwerte Arbeit ohne Ansehen des Geschlechts gleich entlohnt wird (Drucksache 7/15706). Die gleichstellungspolitische Sprecherin Sarah Buddeberg erklärt:
„Lohndiskriminierung ist ein Gerechtigkeitsproblem. Es handelt sich nicht um eine Privatsache, mangelndes Verhandlungsgeschick oder eine falsche Berufswahl. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist ein strukturelles Problem. Alle Bemühungen und Appelle, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen, zeigen keine nennenswerte Wirkung. Entscheidende Ursachen sind die Berufswahl und die Arbeitszeit. Wir beantragen im Landtag, wenigstens gemeinsame Forderungen von DGB und Gleichstellungsministerium aus dem Jahr 2023 umzusetzen.
Jobs, in denen mehrheitlich Frauen beschäftigt sind – etwa im Sozial- oder Gesundheitsbereich –, werden schlechter bezahlt als vergleichbare Berufe, in denen mehrheitlich Männer beschäftigt sind. Diese Berufe, etwa die sogenannten SAHGE-Berufe, müssen in ihrer Arbeitsbewertung aufgewertet werden. Bei der Eingruppierung müssen Qualifikationen und Berufserfahrungen diskriminierungsfrei anerkannt werden.
Eine weitere Rolle spielt Teilzeitarbeit, die unter Frauen wesentlich stärker verbreitet ist als unter Männern: Etwa 90 Prozent der männlichen Beschäftigten in Sachsen arbeiten in Vollzeit, aber nur etwa 60 Prozent der weiblichen. Dieses Geschlechterverhältnis ist seit 2015 nahezu unverändert (Drucksache 7/13519, Frage 397). Teilzeitarbeit wirkt sich nachteilig auf die berufliche Entwicklung, Fort- und Weiterbildung und die Ausübung von Führungspositionen aus. Denkbar sind besondere Anreize für geteilte Führungspositionen oder Quoten für Teilzeitbeschäftigte bei Fort- und Weiterbildungen.
Um dem Wunsch vieler Beschäftigter nach einer gleichen Aufteilung der Sorgearbeit nachzukommen, sollten diejenigen Eltern steuerlich begünstigt werden, die mit einer ähnlichen Wochenarbeitszeit erwerbstätig sind. Bisher setzt das Ehegattensplitting den falschen Anreiz, dass ein Elternteil Vollzeit arbeitet. Das sind meistens die Väter.“
Hintergrund
Beim unbereinigten Gender Pay Gap werden die Stundenlöhne von vollzeitarbeitenden Männern und Frauen verglichen, beim bereinigten Gender Pay Gap zusätzlich Faktoren wie Qualifikation, Berufserfahrung und Erwerbsbiographie berücksichtigt. Als SAHGE-Berufe bezeichnet werden Berufe der Sozialen Arbeit, der Hauswirtschaft, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheitsberufe, Berufe der Pflege sowie Erziehungsberufe.